{"id":5049,"date":"2023-04-11T18:19:16","date_gmt":"2023-04-11T16:19:16","guid":{"rendered":"https:\/\/ambberna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/servizi-notarili\/"},"modified":"2026-02-19T11:09:39","modified_gmt":"2026-02-19T09:09:39","slug":"servizi-notarili","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambberna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/servizi-notarili\/","title":{"rendered":"Notarielle Dienstleistungen"},"content":{"rendered":"<div>\n<table style=\"background-color: #ffffe0;\">\n<tbody>\n<tr style=\"background-color: #bdb76b; color: #ffffff;\">\n<td width=\"189\"><strong><b>Mitarbeiter im B\u00fcro<\/b><\/strong><\/td>\n<td width=\"207\"><strong><b>E-Mail<br \/>\n<\/b><\/strong><\/td>\n<td width=\"118\"><strong><b>Telefon<\/b><\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\"><\/td>\n<td width=\"207\"><a href=\"mailto:berna.notarile@esteri.it\">berna.notarile@esteri.it<\/a><\/td>\n<td width=\"118\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Notariat der Konsularischen Vertretung empf\u00e4ngt ausschlie\u00dflich nach Terminvereinbarung, die per E-Mail an berna.notarile@esteri.it unter Beif\u00fcgung des hier verf\u00fcgbaren Antragsformulars zu beantragen ist:\u00a0<a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/formulario_atti_notarili-2024.pdf\">https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/formulario_atti_notarili-2024.pdf<\/a><\/p>\n<p>Das Notariat der konsularischen Kanzlei der italienischen Botschaft in Bern erbringt Dienstleistungen zugunsten italienischer Staatsangeh\u00f6rigen und ist haupts\u00e4chlich f\u00fcr die Entgegennahme von Urkunden unter Lebenden und Testamenten, f\u00fcr die Hinterlegung und die Ausstellung von Kopien und Ausz\u00fcgen zust\u00e4ndig.<\/p>\n<div>\n<p><strong>VOLLMACHTEN<\/strong><\/p>\n<p>Eine Vollmacht ist ein Akt, mit dem eine andere Person bevollm\u00e4chtigt wird, im eigenen Namen zu handeln und die Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks erforderlich sind (z. B. Verkauf, Kauf, Verwaltung, Schenkung, Annahme einer Spende, Gr\u00fcndung oder Aufl\u00f6sung von Gesellschaften, Beantragung von Ehever\u00f6ffentlichungen usw.).<\/p>\n<p>Die Vollmachten lassen sich in zwei Kategorien einteilen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Generalvollmachten:<\/strong> Mit diesen Vollmachten betraut der Betroffene den Bevollm\u00e4chtigten mit der Verwaltung aller seiner gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Angelegenheiten. Generalvollmachten werden auf unbestimmte Zeit erteilt.<\/li>\n<li><strong>Sondervollmachten:<\/strong> Mit diesen Urkunden betraut der Betroffene den Vertreter mit der Verwaltung eines Teils seiner Angelegenheiten. Die Sondervollmacht verliert ihre Wirkung, wenn der besondere Auftrag, f\u00fcr den sie erteilt wurde, endet.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00d6FFENTLICHES TESTAMENT<\/strong><\/p>\n<p>Ein \u00f6ffentliches Testament ist eine schriftliche Willenserkl\u00e4rung des Erblassers, die in Anwesenheit von zwei Zeugen vor einem Notar abgegeben wird.<br \/>\nBeim geheimen Testament hingegen beschr\u00e4nken sich die Aufgaben des Notariats auf die f\u00f6rmliche Entgegennahme der Urkunde (deren Inhalt geheim bleibt) und deren Hinterlegung in der Kanzlei.<br \/>\nDas holographische Testament schliesslich muss nicht von einem Beamten des Notariats aufgesetzt werden und kann \u00fcberall und bei jedem hinterlegt werden.<\/p>\n<p>Es wird in der Regel beim Notariat hinterlegt, um den Verlust des Testaments zu vermeiden und seine sofortige Ver\u00f6ffentlichung nach dem Tod des Erblassers zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p><strong>\u00d6FFENTLICHE URKUNDEN<\/strong><\/p>\n<p>Hierbei handelt es sich um eine Art von Rechtshandlung (wie z. B. eine Schenkungsurkunde), f\u00fcr die das Gesetz die Form einer \u00f6ffentlichen Urkunde vorsieht.<\/p>\n<p><strong>AUTHENTIFIZIERUNG<\/strong><\/p>\n<p>Die Authentifizierung wird in der Regel von einem Beamten des schweizerischen Konsulats oder einem Notar ausgef\u00fchrt. Sie besteht insbesondere aus:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>UNTERSCHRIFTENBEST\u00c4TIGUNG:<\/strong> Sie besteht darin, dass der Beamte die Herkunft einer Urkunde durch die Person, die sie unterzeichnet hat, best\u00e4tigt. Um die Unterschrift zu beglaubigen, muss man pers\u00f6nlich beim Notar mit einem g\u00fcltigen Ausweis und der Steuernummer erscheinen;<\/li>\n<li><strong>Beglaubigung der Unterschrift bei den Schweizer Notariaten:<\/strong> <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/servizi-notarili\/autentica-di-firma-presso-gli-uffici-notarili-svizzeri\/\">Besuchen Sie die entsprechende Seite.<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>SELBSTBESCHEINIGUNG<\/strong><\/p>\n<p>Unter &#8222;Selbstbescheinigung&#8220; versteht man die &#8222;Bescheinigung, die der Betroffene anstelle der normalen Bescheinigung ausstellt&#8220; (Art. 2, Gesetz 15\/1968). Das heisst, sie bietet dem B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit, dieselben Informationen in einem \u00f6ffentlichen Register auf einfachere und weniger aufw\u00e4ndige Weise anzugeben.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit der Selbstbescheinigung wird allen italienischen und europ\u00e4ischen B\u00fcrgern gew\u00e4hrt.<br \/>\nDas Recht auf Selbstbescheinigung wurde auch auf Nicht-EU-B\u00fcrger mit regelm\u00e4ssigem Wohnsitz in Italien ausgedehnt und auf Daten beschr\u00e4nkt, die in Italien von \u00f6ffentlichen Stellen \u00fcberpr\u00fcft oder zertifiziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Selbstbescheinigungen und Ersatzerkl\u00e4rungen k\u00f6nnen in den Beziehungen mit der \u00f6ffentlichen Verwaltung und mit Konzession\u00e4ren und Verwaltern \u00f6ffentlicher Dienstleistungen verwendet werden.<br \/>\nDagegen k\u00f6nnen sie nicht in den Beziehungen zwischen Privatpersonen verwendet werden, es sei denn, diese stimmen dem zu, sowie vor Justizbeh\u00f6rden bei der Aus\u00fcbung ihrer gerichtlichen Funktionen.<\/p>\n<p><strong>Bescheinigungen werden durch Selbstbescheinigungen ersetzt<\/strong><\/p>\n<p>Die Selbstbescheinigung kann ersetzt werden durch:<\/p>\n<p><strong>NORMALE BESCHEINIGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Selbstbescheinigung kann daher in folgenden F\u00e4llen verwendet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Datum und Ort der Geburt<\/li>\n<li>Wohnsitz;<\/li>\n<li>Staatsangeh\u00f6rigkeit;<\/li>\n<li>Aus\u00fcbung der politischen Rechte;<\/li>\n<li>Status als ledig, verheiratet oder verwitwet;<\/li>\n<li>Familienstand;<\/li>\n<li>Existenz im Leben;<\/li>\n<li>Geburt eines Kindes;<\/li>\n<li>Tod des Ehegatten, eines Verwandten (Vorfahren oder Nachkommen);<\/li>\n<li>Status in Bezug auf die Wehrpflicht;<\/li>\n<li>Eintragung in von der \u00f6ffentlichen Verwaltung gef\u00fchrten Registern oder Listen;<\/li>\n<li>erworbene Bildungsabschl\u00fcsse;<\/li>\n<li>berufliche Qualifikationen;<\/li>\n<li>abgelegte Universit\u00e4ts- und Staatsexamen;<\/li>\n<li>Titel von Spezialisierungen;<\/li>\n<li>Qualifikationsnachweise;<\/li>\n<li>Bildungsabschl\u00fcsse;<\/li>\n<li>Fortbildungstitel;<\/li>\n<li>technische Qualifikationstitel;<\/li>\n<li>Einkommen oder wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse auch f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Leistungen und Verg\u00fcnstigungen jeder Art, die in besonderen Gesetzen vorgesehen sind;<\/li>\n<li>Erf\u00fcllung bestimmter Beitragspflichten mit Angabe der H\u00f6he;<\/li>\n<li>Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer;<\/li>\n<li>alle Daten aus dem Steuerregister;<\/li>\n<li>Status der Arbeitslosigkeit;<\/li>\n<li>Rentnerstatus und Rentenkategorie;<\/li>\n<li>Status als Student;<\/li>\n<li>Status als Hausfrau;<\/li>\n<li>Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, Vormund, Pfleger und dergleichen<\/li>\n<li>Mitgliedschaft in Vereinen oder gesellschaftlichen Gruppierungen jeglicher Art;<\/li>\n<li>Erf\u00fcllung oder Nichterf\u00fcllung der Wehrpflicht, einschliesslich der in Artikel 77 des Pr\u00e4sidialerlasses Nr. 237\/64 in der Fassung von Artikel 22 des Gesetzes 958\/86 genannten Verpflichtungen;<\/li>\n<li>Fehlen strafrechtlicher Verurteilungen;<\/li>\n<li>Status als abh\u00e4ngig lebender Mensch;<\/li>\n<li>alle Daten, die der betreffenden Person aus den Personenstandsregistern bekannt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Modalit\u00e4ten der Erkl\u00e4rung anstelle von Bescheinigungen:<\/strong><\/p>\n<p>Die Erkl\u00e4rung anstelle der \u00fcblichen Bescheinigungen kann schriftlich auf einfachem Papier und unter eigener und ausschliesslicher Verantwortung (die Unterschrift vor dem Urkundsbeamten ist nicht erforderlich) oder durch Ausf\u00fcllen von Ersatzerkl\u00e4rungen abgegeben werden.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Dokumente, Urkunden und Bescheinigungen per Fax, per Post oder mit Hilfe von Telematik und EDV an \u00f6ffentliche Verwaltungen \u00fcbermittelt werden, wobei eine Fotokopie eines Ausweises beizuf\u00fcgen ist.<\/p>\n<p><strong>NOTORIET\u00c4TSURKUNDE<\/strong><\/p>\n<p>Die Beteiligten k\u00f6nnen alle Zust\u00e4nde, Tatsachen und pers\u00f6nlichen Eigenschaften, die nicht von einer \u00f6ffentlichen Verwaltung beglaubigt werden k\u00f6nnen, durch eine Ersatzerkl\u00e4rung der Notoriet\u00e4tsurkunde gem\u00e4\u00df Artikel 47 des Pr\u00e4sidialdekrets 445\/2000 selbst beglaubigen.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus kann die Ersatzerkl\u00e4rung der Notoriet\u00e4tsurkunde auch Umst\u00e4nde betreffen, die sich auf andere Gegenst\u00e4nde beziehen, von denen der Erkl\u00e4rende unmittelbare Kenntnis hat, sowie die M\u00f6glichkeit, die \u00dcbereinstimmung einer Ver\u00f6ffentlichung mit dem Original zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Die Ersatzerkl\u00e4rung der Notoriet\u00e4tsurkunde kann durch Erkl\u00e4rung von Tatsachen, Zust\u00e4nden oder pers\u00f6nlichen Eigenschaften, die dem Betroffenen unmittelbar bekannt sind, vor dem f\u00fcr die Entgegennahme der Unterlagen zust\u00e4ndigen Beamten oder vor einem Notar, Standesbeamten, Gemeindesekret\u00e4r oder einem anderen vom B\u00fcrgermeister benannten Beamten abgegeben werden.<br \/>\nIm Falle von Zust\u00e4nden, Tatsachen und pers\u00f6nlichen Eigenschaften, die von einer anderen \u00f6ffentlichen Stelle beglaubigt oder bescheinigt werden k\u00f6nnen, und falls die Verwaltung es f\u00fcr notwendig h\u00e4lt, den Wahrheitsgehalt der Erkl\u00e4rungen zu \u00fcberpr\u00fcfen, verf\u00fcgt sie \u00fcber eine Frist von 15 Tagen ab den Erkl\u00e4rungen, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.<\/p>\n<p><strong>G\u00fcltigkeit von Ersatzerkl\u00e4rungen, die anstelle von normalen Beglaubigungen und Notoriet\u00e4tsurkunden abgegeben werden<\/strong><\/p>\n<p>Ersatzerkl\u00e4rungen haben die gleiche G\u00fcltigkeit wie die Urkunden, die sie ersetzen.<br \/>\nIn der Regel sind die Bescheinigungen sechs Monate ab dem Tag ihrer Ausstellung g\u00fcltig, es sei denn, Gesetze oder Vorschriften sehen eine l\u00e4ngere G\u00fcltigkeit vor. Die G\u00fcltigkeitsdauer von Personenstandsurkunden kann verl\u00e4ngert werden, wenn der Beteiligte erkl\u00e4rt, dass die in der Urkunde enthaltenen Daten nicht ge\u00e4ndert wurden, und diese Erkl\u00e4rung unterzeichnet.<br \/>\nDagegen sind Bescheinigungen und Ersatzerkl\u00e4rungen, die pers\u00f6nliche Zust\u00e4nde und Tatsachen bescheinigen, die keiner \u00c4nderung unterliegen (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, akademische Abschl\u00fcsse usw.), unbefristet g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>F\u00e4lle, in denen eine Selbstbeglaubigung NIE zul\u00e4ssig ist<\/strong><\/p>\n<p>Bei folgende Bescheinigungen ist eine Selbstbeglaubigung niemals zul\u00e4ssig:<\/p>\n<ul>\n<li>medizinische;<\/li>\n<li>gesundheitliche;<\/li>\n<li>Veterin\u00e4rmedizin;<\/li>\n<li>der Herkunft;<\/li>\n<li>der EU-Konformit\u00e4t;<\/li>\n<li>Marken;<\/li>\n<li>Patente.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00e4lle, in denen die \u00f6ffentliche Verwaltung KEINE Bescheinigungen von B\u00fcrgern mehr verlangen kann<\/strong><\/p>\n<p>In den F\u00e4llen, in denen es erforderlich ist, Daten zu Name, Vorname, Geburtsort und -datum, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Familienstand und Wohnsitz zu beglaubigen, kann die \u00f6ffentliche Verwaltung keine Beglaubigungen mehr verlangen, sondern es reicht aus, ein Ausweisdokument vorzulegen.<br \/>\nDie Daten werden durch eine nicht beglaubigte Fotokopie des Dokuments selbst erfasst.<br \/>\nWenn das Dokument nicht mehr g\u00fcltig ist, muss der Betroffene am Rand der Fotokopie erkl\u00e4ren, dass sich die in dem Dokument enthaltenen Daten seit dem Ausstellungsdatum nicht ge\u00e4ndert haben.<\/p>\n<p><strong>Sanktionen f\u00fcr B\u00fcrger, die wahrheitswidrige Erkl\u00e4rungen abgeben<\/strong><\/p>\n<p>Wenn die Verwaltungen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Selbstbescheinigungen haben, sind sie verpflichtet, die erforderlichen Kontrollen durchzuf\u00fchren.<br \/>\nWerden falsche Erkl\u00e4rungen festgestellt, so sind Urkundenf\u00e4lschung und die Verwendung falscher Urkunden nach dem Strafgesetzbuch und den einschl\u00e4gigen Gesetzen strafbar.<br \/>\nDer Meldepflichtige verliert ausserdem alle Vorteile, die er aufgrund von Massnahmen erlangt hat, die auf unwahren Erkl\u00e4rungen beruhen.<\/p>\n<p><strong>Identifizierung und Ausweispapiere<\/strong><\/p>\n<p>In allen F\u00e4llen, in denen ein Ausweis erforderlich ist, kann dieser durch ein gleichwertiges Ausweisdokument ersetzt werden.<\/p>\n<p>Einem Personalausweis gleichwertig sind:<\/p>\n<ul>\n<li>der Reisepass;<\/li>\n<li>der F\u00fchrerschein;<\/li>\n<li>der Sportbootf\u00fchrerschein;<\/li>\n<li>das Rentenheft;<\/li>\n<li>die Erlaubnis zum Betrieb von Heizungsanlagen;<\/li>\n<li>einen Waffenschein;<\/li>\n<li>von einer staatlichen Verwaltung ausgestellte Ausweise, sofern sie mit einem Lichtbild und einem Stempel oder einer anderen gleichwertigen Kennzeichnung versehen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn das Dokument abgelaufen ist, kann es weiterhin vorgelegt werden, wobei die betreffende Person auf der Fotokopie des Dokuments erkl\u00e4ren muss, dass sich die darin enthaltenen Daten nicht ge\u00e4ndert haben.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mitarbeiter im B\u00fcro E-Mail Telefon berna.notarile@esteri.it &nbsp; 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