{"id":5111,"date":"2023-04-11T18:18:08","date_gmt":"2023-04-11T16:18:08","guid":{"rendered":"https:\/\/ambberna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/"},"modified":"2025-05-27T13:28:47","modified_gmt":"2025-05-27T11:28:47","slug":"stato-civile","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambberna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/","title":{"rendered":"Zivilstand"},"content":{"rendered":"<table style=\"background-color: #ffffe0;\">\n<tbody>\n<tr style=\"background-color: #bdb76b; color: #ffffff;\">\n<td width=\"189\"><strong><b>Mitarbeiter im B\u00fcro<\/b><\/strong><\/td>\n<td width=\"207\"><strong><b>E-Mail<br \/>\n<\/b><\/strong><\/td>\n<td width=\"118\"><strong><b>Telefon<\/b><\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Dutler Marco<\/td>\n<td width=\"207\"><a href=\"mailto:berna.statocivile@esteri.it\">berna.statocivile@esteri.it<\/a><\/td>\n<td width=\"118\">+41 31 390 10 22<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Tedeschi Chiara<\/td>\n<td width=\"207\"><a href=\"mailto:berna.statocivile@esteri.it\">berna.statocivile@esteri.it<\/a><\/td>\n<td width=\"118\">+41 31 390 10 21<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Italienische Staatsb\u00fcrger, die ihren Wohnsitz im Ausland festgelegt haben, m\u00fcssen sich f\u00fcr die Eintragung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden zun\u00e4chst beim Melderegister f\u00fcr im Ausland lebende Italiener (A.I.R.E.) anmelden.<\/p>\n<p>Italienische Staatsb\u00fcrger sind verpflichtet, alle \u00c4nderungen ihres Zivilstands, die w\u00e4hrend ihres Aufenthalts im Ausland eintreten, bei der f\u00fcr den Ort des Ereignisses oder ihres Wohnsitzes zust\u00e4ndigen konsularischen Vertretung anzumelden (unter Vorlage der entsprechenden Urkunden oder anderer Dokumente). Zivilstandsurkunden, die sich auf im Ausland eingetretene Ereignisse beziehen, k\u00f6nnen von den Betroffenen und allen Personen, die ein Interesse daran haben, bei der zust\u00e4ndigen konsularischen Vertretung (des Wohnorts des Betroffenen oder im Bezirk, bei dem die Urkunden ausgestellt wurden) vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss dem entsprechenden bilateralen Abkommen \u00fcbermitteln die schweizerischen Gemeinden Ausz\u00fcge aus den Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden von Landsleuten mit ausschliesslich italienischer Staatsangeh\u00f6rigkeit\u00a0 an das Konsulat, welches diese zur Eintragung an die italienischen AIRE-Registrierungsgemeinden weiterleitet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>BEANTRAGUNG VON BESCHEINIGUNGEN<\/strong><\/span><\/p>\n<p>ACHTUNG: <span style=\"text-decoration: underline;\">Die Konsularische Kanzlei stellt keine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden aus<\/span>. Sie m\u00fcssen daher bei der zust\u00e4ndigen Gemeinde beantragt werden.<\/p>\n<p>Wenn die Geburt, die Eheschliessung oder der Todesfall im Ausland eingetreten ist, k\u00f6nnen die entsprechenden Dokumente entweder bei der ausl\u00e4ndischen Gemeinde oder bei der italienischen Gemeinde, die die Eintragung vorgenommen hat, angefordert werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>ZIVILSTANDS\u00c4NDERUNGEN<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Das Zivilstandsb\u00fcro der Konsularischen Kanzlei unterst\u00fctzt die B\u00fcrger mit Wohnsitz im konsularischen Bezirk bei der Durchf\u00fchrung folgender Verfahren:<\/p>\n<ul>\n<li>Erstellung der Heiratsannoncen und deren Ver\u00f6ffentlichung im Konsularregister<\/li>\n<li>\u00dcbermittlung von Antr\u00e4gen auf \u00c4nderung des Vornamens oder des Familiennamens in den vom geltenden italienischen Recht vorgesehenen F\u00e4llen an die zust\u00e4ndigen Pr\u00e4fekturen oder ordentlichen Gerichte<\/li>\n<li>Entgegennahme und \u00dcbermittlung von Trennungs- und Scheidungsurteilen an die zust\u00e4ndigen Gemeinden f\u00fcr die Eintragung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die folgenden Dokumente d\u00fcrfen nur von den italienischen Gemeinden ausgestellt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Bescheinigung oder Auszug aus dem Geburtsregister<\/li>\n<li>Bescheinigung oder Auszug aus dem Heiratsregister<\/li>\n<li>Bescheinigung oder Auszug aus dem Sterberegister<\/li>\n<li>Bescheinigung der AIRE-Registrierung<\/li>\n<li>Familienstand<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die folgenden Dokumente werden ausschliesslich von den italienischen Gerichten ausgestellt:<\/p>\n<ul>\n<li>Strafregisterauszug und anh\u00e4ngige Anklage<\/li>\n<li>Endg\u00fcltiges Scheidungsurteil<\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>EINTRAGUNG VON PERSONENSTANDSURKUNDEN IN ITALIEN<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>GEBURT<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Eintragung des Auszugs aus dem Geburtsregister von Kindern, die von Eltern geboren wurden, die <span style=\"text-decoration: underline;\">verheiratet sind<\/span>.<\/p>\n<p>Die Kinder von Staatsb\u00fcrgern, die beide die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen (oder von denen mindestens ein Elternteil die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt), sind italienische Staatsb\u00fcrger, auch wenn sie im Ausland geboren wurden und m\u00f6glicherweise eine andere Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen. Ihre Geburt muss daher in Italien eingetragen werden.<\/p>\n<p>Um eine Geburt zu melden, muss der italienische Staatsangeh\u00f6rige das beiliegende <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Modulo_richiesta_trascrizione_certificato_nascita.pdf\">Formular<\/a> per E-Mail oder per Post an die Konsularische Kanzlei senden und Folgendes beif\u00fcgen: eine Kopie des Auszugs aus dem Geburtsregister, die von der Schweizer Gemeinde nach internationalem Modell (CIEC) ausgestellt wurde, eine Kopie des Ausweises der Eltern (bei Eltern mit Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft ist eine Kopie der Bescheinigung \u00fcber den Geburtsort beizuf\u00fcgen); eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (oder der Wohnsitzbescheinigung bei Doppelb\u00fcrgern oder Ausl\u00e4ndern) der Eltern und des Kindes; eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern.<br \/>\nDas Zivilstandesamtb\u00fcro wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu bitten, die Originalurkunden zu senden, sofern diese nicht bereits in unseren Akten vorhanden sind (NB: Gem\u00e4ss dem Abkommen zwischen Italien und der Schweiz werden die Geburtsurkunden bei ausschliesslich italienischer Staatsangeh\u00f6rigkeit direkt von der Schweizer Verwaltung an die zust\u00e4ndige italienische Konsularbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt. Im Falle einer \u201edoppelten Staatsangeh\u00f6rigkeit\u201c muss der Elternteil bei der schweizerischen Beh\u00f6rde einen Auszug aus dem Geburtsregister CIEC beantragen, der der italienischen Konsularbeh\u00f6rde zur \u00dcbermittlung nach Italien zu \u00fcbermitteln ist.)<\/p>\n<p><strong>Eintragung der Geburtsurkunde von Kindern, die von nicht ehelichen Eltern geboren wurden (Anerkennung)<\/strong><\/p>\n<p>Wenn das Kind <span style=\"text-decoration: underline;\">unehelich<\/span> geboren wurde und bereits von den schweizerischen Beh\u00f6rden anerkannt wurde, muss sich die betreffende Person an die Konsularische Kanzlei dieser Botschaft wenden, um die erforderlichen Formalit\u00e4ten zu erledigen, damit diese Anerkennung in Italien g\u00fcltig ist.<\/p>\n<p>Auch in diesem Fall ist das <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Modulo_richiesta_trascrizione_certificato_nascita.pdf\">Formular<\/a> zu verwenden, dem eine Kopie des von der Schweizer Gemeinde ausgestellten Auszugs aus dem Geburtsregister (CIEC), eine Kopie des Ausweises der Eltern (bei Eltern mit Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft auch eine Kopie der Bescheinigung \u00fcber den Geburtsort), eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (oder der Wohnsitzbescheinigung bei Doppelb\u00fcrgern oder Ausl\u00e4ndern) der Eltern und des Kindes sowie eine Kopie der Anerkennungsurkunde vor (oder nach) der Geburt des Kindes beizuf\u00fcgen sind.<br \/>\nDas Zivilstandesamtb\u00fcro wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu bitten, die Originalurkunden zu senden, sofern diese nicht bereits in unseren Akten vorhanden sind (NB: Gem\u00e4ss dem Abkommen zwischen Italien und der Schweiz werden die Geburtsurkunden bei ausschliesslich italienischer Staatsangeh\u00f6rigkeit direkt von der Schweizer Verwaltung an die zust\u00e4ndige italienische Konsularbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt. Im Falle einer \u201edoppelten Staatsangeh\u00f6rigkeit\u201c muss der Elternteil bei der schweizerischen Beh\u00f6rde einen Auszug aus dem Geburtsregister CIEC beantragen, der der italienischen Konsularbeh\u00f6rde zur \u00dcbermittlung nach Italien zuzustellen ist).<br \/>\nDie Anschaffung der Urkunden reicht jedoch nicht aus. Um in Italien g\u00fcltig zu sein, muss die im Ausland nach \u00f6rtlichem Recht vorgenommene Anerkennung den in der Verfassung festgelegten Bedingungen entsprechen.<\/p>\n<p>Die Anerkennung als leibliches Kind kann sich auch aus einer ausl\u00e4ndischen Entscheidung ergeben, die in Italien anerkannt werden kann, wenn sie den Anforderungen des Gesetzes 218\/1995 entspricht<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>EHE<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Damit eine im Ausland geschlossene Ehe in Italien g\u00fcltig ist, muss sie in Italien bei der\/den zust\u00e4ndigen Wohnsitzgemeinde(n) beurkundet werden.<\/p>\n<p>Der Auszug aus dem Heiratsregister wird von der schweizerischen Gemeinde direkt an die Konsularbeh\u00f6rde gesendet. Bei doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit der beiden Beteiligten obliegt es diesen, dem Konsulat einen Auszug aus der Heiratsurkunde im internationalen Original (CIEC-Muster) &#8211; Fotokopien k\u00f6nnen nicht akzeptiert werden &#8211; f\u00fcr die Eintragung in Italien zu \u00fcbermitteln, zusammen mit dem entsprechenden <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Modulo_richiesta_trascrizione_certificato_matrimon-1.pdf\">Formular<\/a> und einer Kopie des Ausweises.<\/p>\n<p><strong>Eheschliessung in Italien &#8211; Antrag zur Heiratsannoncen<\/strong> (Art. 51, \u00a7 1 des Pr\u00e4sidialdekrets Nr. 396 vom 3. November 2000)<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Italienische Staatsangeh\u00f6rige, die beide ihren Wohnsitz in dieser konsularischen Vertretung<\/strong> haben und in Italien heiraten m\u00f6chten, m\u00fcssen die Heiratsannoncen bei dieser konsularischen Vertretung beantragen.<\/li>\n<li><strong>Wenn einer der beiden Ehegatten in Italien wohnt<\/strong>, kann der Antrag f\u00fcr die Heiratsannonce auch nur bei der italienischen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. In diesem Fall wird die Heiratsannonce von derselben Gemeinde angefordert.<\/li>\n<li><strong>Wohnt einer der k\u00fcnftigen Ehegatten in einem anderen Konsularbezirk<\/strong>, werden die Heiratsannoncen in den jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ausgestellt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Heiratsannoncen werden auf der <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/albo-consolare-e-altri-servizi\/pubblicazioni-albo-consolare\/\">Website des Konsularregisters &#8211; Seite Heiratsannoncen<\/a> &#8211; f\u00fcr einen Zeitraum von acht aufeinanderfolgenden Tagen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Nach Ablauf von weiteren drei Tagen (f\u00fcr eventuelle Einspr\u00fcche Dritter) \u00fcbermittelt das Konsulat das Nulla Osta f\u00fcr die Eheschliessung an die zust\u00e4ndige italienische Gemeinde.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass der Antrag der Heiratsannonce mindestens 2 Monate und h\u00f6chstens 6 Monate vor dem f\u00fcr die Eheschliessung vorgesehenen Termin ausgestellt werden muss.<\/p>\n<p>Nur Paare, die in Italien heiraten wollen, m\u00fcssen die Heiratsannoncen beantragen.<\/p>\n<p>Bitte senden Sie das folgende <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/richiestanubendiperpubblmatrimonio_2014.pdf\">Formular<\/a> ausgef\u00fcllt per E-Mail an <a href=\"mailto:berna.statocivile@esteri.it\">berna.statocivile@esteri.it<\/a> und f\u00fcgen Sie Kopien Ihrer Ausweispapiere und Aufenthaltsgenehmigungen oder einen Nachweis Ihres Wohnsitzes bei.<\/p>\n<p>Man wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente Sie je nach Staatsangeh\u00f6rigkeit der beiden Ehegatten vorlegen m\u00fcssen. Die Kopien sind per E-Mail zu \u00fcbermitteln, damit die Akte erstellt werden kann.<\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>EHESCHEIDUNG<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Verfahren zur Erlangung der <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/trascrizione_sentenza.pdf\">Eintragung eines von einem Gericht ausgestellten Scheidungsurteils<\/a> in Italien durch die Konsularische Kanzlei der Italienischen Botschaft in Bern.<br \/>\nBitte f\u00fcllen Sie das beigef\u00fcgte <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/istanza_di_trascrizione_di_sentenza_straniera.pdf\">Formular<\/a> aus.<\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>TOD<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Anmeldung des Todes eines im Ausland wohnhaften Italieners in Italien<\/strong><\/p>\n<p>Der Tod eines italienischen Staatsb\u00fcrgers im Ausland muss in Italien beurkundet werden.<\/p>\n<p>Der Auszug aus dem Original der internationalen Sterbeurkunde (Modell CIEC) eines italienischen Staatsb\u00fcrgers wird von der Schweizer Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, an die italienische Konsularbeh\u00f6rde zur Eintragung in Italien bei der letzten Wohnsitzgemeinde AIRE des Verstorbenen \u00fcbermittelt. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen Doppelb\u00fcrger, so obliegt es den Angeh\u00f6rigen, einen Auszug der internationalen Sterbeurkunde der Konsularischen Kanzlei dieser Botschaft zur \u00dcbermittlung nach Italien vorzulegen.<\/p>\n<p>Der Auszug aus der Original-Sterbeurkunde, die von der schweizerischen Gemeinde nach internationalem Muster (Modell CIEC) ausgestellt wurde\u00a0 &#8211; Fotokopien k\u00f6nnen nicht akzeptiert werden -, kann auf dem Postweg zusammen mit dem entsprechenden <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Modulo_richiesta_trascrizione_certificato_morte.pdf\">Formular<\/a> an das Konsulat gesendet werden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>ANTRAG EINER ZIVILSTANDSURKUNDE<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der Antrag kann ausschliesslich auf dem Postweg beantragt werden, indem Sie das entsprechende Formular, das Sie unter folgendem <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/certificato_stato_civile.pdf\">Link<\/a> finden, zusammen mit dem Zahlungsnachweis von CHF 7.40 \u00fcbermitteln.<br \/>\nBitte beachten Sie, dass es ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag per Post verschickt wird, etwa 10 Tage dauert, bis Sie die Bescheinigung zu Hause erhalten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>ANTRAG EINER KUMULATIVEN BESCHEINIGUNG<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der Antrag kann ausschliesslich auf dem Postweg beantragt werden, indem Sie das entsprechende Formular, das Sie unter folgendem <a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/certificato_citt_cum.pdf\">Link<\/a> finden, zusammen mit dem Zahlungsnachweis von CHF 12.30 \u00fcbermitteln.<br \/>\nBitte beachten Sie, dass es ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag per Post verschickt wird, etwa 10 Tage dauert, bis Sie die Bescheinigung zu Hause erhalten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #e67e22;\"><strong>\u00c4NDERUNG DES NAMENS ODER NACHNAMENS<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Da es in Italien nicht m\u00f6glich ist, den Nachnamen wegen Heirat zu \u00e4ndern, muss jede andere \u00c4nderung begr\u00fcndet werden, indem man die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Antrag angibt und per E-Mail an <a href=\"mailto:berna.statocivile@esteri.it\">berna.statocivile@esteri.it<\/a> alle Dokumente oder Urkunden oder Urteile in Bezug auf die in der Schweiz vorgenommene \u00c4nderung (apostilliert und \u00fcbersetzt) gem\u00e4ss dem unter dem folgenden<a href=\"https:\/\/ambberna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/procedura_cambio_nome_cognome.pdf\"> Link<\/a> beschriebenen Verfahren sendet, zusammen mit:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00a0\u00a0\u00a0 Kopie eines Ausweises<\/li>\n<li>\u00a0\u00a0\u00a0 Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder Nachweis des Wohnsitzes<\/li>\n<li>\u00a0\u00a0\u00a0 einem Antrag, in dem die Gr\u00fcnde des Antrags dargelegt werden<\/li>\n<li>\u00a0\u00a0\u00a0 eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Zusammensetzung Ihres Haushalts, einschliesslich der Namen, des Geburtsdatums und -orts sowie der Anschrift aller Haushaltsmitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn die Unterlagen vollst\u00e4ndig sind, werden Sie gebeten alle originale Unterlagen per Post zu senden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mitarbeiter im B\u00fcro E-Mail Telefon Dutler Marco berna.statocivile@esteri.it +41 31 390 10 22 Tedeschi Chiara berna.statocivile@esteri.it +41 31 390 10 21 &nbsp; Italienische Staatsb\u00fcrger, die ihren Wohnsitz im Ausland festgelegt haben, m\u00fcssen sich f\u00fcr die Eintragung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden zun\u00e4chst beim Melderegister f\u00fcr im Ausland lebende Italiener (A.I.R.E.) anmelden. 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