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Gleichwertigkeit der Abschlüsse

Die Schweizer Abschlüsse werden in Italien aufgrund des bilateralen Abkommens vom 7. Dezember 2007 anerkannt. Die einzelnen Hochschulen behalten sich das Recht vor, dem Mitglied Ergänzungen in Bezug auf Studienleistungen und einzelne Disziplinen vorzuschlagen.

Wer eine Erklärung über die Gleichwertigkeit seiner akademischen Qualifikationen für berufliche Zwecke erhalten möchte, muss sich direkt an die zuständigen Stellen in Italien wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des MIUR und des CIMEA (Informationszentrum für akademische Gleichwertigkeit und Mobilität).

Wenn im Rahmen des Verfahrens zur Ausstellung einer solchen Gleichwertigkeitsbescheinigung eine „Werterklärung“ erforderlich ist, wird diese von der Konsularischen Kanzlei in Bern ausgestellt. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Wer hingegen seine italienischen Berufsabschlüsse in der Schweiz anerkennen lassen möchte, kann sich an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wenden.

Für die Anerkennung italienischer Hochschulabschlüsse in der Schweiz gelten besondere Regeln.