ERFORDERLICHE UNTERLAGEN ZUR ERLANGUNG DER WERTERKLÄRUNG VOR ORT
Erforderliche Unterlagen für die „Werterklärung-Vor-Ort“ von Hochschulabschlüssen, Maturazeugnissen, Befähigungsnachweisen und anderen Qualifikationen, die von Bildungseinrichtungen und Hochschulen in den Kantonen Bern, Neuenburg und Freiburg ausgestellt wurden:
- Antrag der betreffenden Person, begleitet von einem Curriculum studiorum, mit Angabe des Grundes für die Beantragung der Werterklärung; klicken Sie hier für den Antrag
- Original des schweizerischen Diploms, auf dem die APOSTILLE von der Staatskanzlei des Kantons, in dem das Diplom erworben wurde, angebracht sein muss.
Für Informationen:
BERN: https://www.sta.be.ch/de/start/dienstleistungen/dokumente-beglaubigen.html
NEUENBURG: http://www.ne.ch/autorites/CHAN/Pages/accueil.aspx
FREIBURG: http://www.fr.ch/cha/fr/pub/index.cfm
für Titel, die von eidgenössischen Instituten ausgestellt werden, auf der Website der Bundeskanzlei: https://www.bk.admin.ch/bk/it/home/service/legalizzazioni.html - Lassen Sie die gesamte Dokumentation von einem Übersetzer ins Italienische übersetzen (falls erforderlich, verfügt die Konsularische Kanzlei über eine Liste von Übersetzern, die Sie kontaktieren können).
Achtung: Der Übersetzer muss erklären, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt, sie datieren, unterschreiben, beglaubigen lassen und dann von der zuständigen Staatskanzlei mit der „Apostille“ versehen lassen, eventuell in italienischer Sprache. - Fotokopie eines Ausweises, aus dem das Geburtsdatum und der Geburtsort lesbar sind.
Die für Studienzwecke ausgestellte Erklärung ist kostenlos (Art. 66 Buchst. D.Lgs. 71/2011); für andere Fälle wird eine Konsulargebühr von ca. CHF 50.00 erhoben, die bei Abholung der Erklärung in bar zu entrichten ist. Im Falle eines Antrags auf Rücksendung der Erklärung per Post ist ein vorfrankierter und vorausgefüllter Umschlag beizufügen. Die Dokumente müssen im Original eingereicht werden, können aber auch per E-Mail vorausgefüllt werden (berna.consolare@esteri.it). Die Originale werden zusammen mit der Werterklärung zurückgeschickt.