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Militärische Zusammenarbeit

Büro des Verteidigungsattachés, Armee und Luftwaffe

Die Schweiz verfügt über einen akkreditierten „Verteidigungsattaché“, der in Paris residiert, dem Verteidigungsstab (SMD) unterstellt ist und das italienische Verteidigungsministerium, den Verteidigungsstab und die beiden Streitkräfte – Armee und Luftwaffe – vertritt.
Der Verteidigungsattaché hat den Status eines Diplomaten gemäß dem Wiener Übereinkommen vom 2. März 1961.

Aufgaben

Die Tätigkeit des Militärattachés besteht in der Wahrnehmung der italienischen Interessen in der Schweiz im Bereich der Verteidigung:

  • Beobachtung der Militärpolitik und der allgemeinen Lage im Land in Bezug auf die Aspekte, die für die Verteidigung von Interesse sind;
  • Koordinierung der Aktivitäten mit den schweizerischen Militärbehörden durch Unterstützung der nationalen Delegationen und/oder der Einheiten der italienischen Streitkräfte bei Besuchen, Treffen, Übungen, usw.;
  • Erleichterung der Entwicklung der bilateralen Beziehungen und des kognitiven Austauschs mit den in der Schweiz akkreditierten Verteidigungsattachés anderer Nationen
  • Anlaufstelle für alle Belange, die vom Verteidigungsministerium oder ähnlichen schweizerischen Strukturen abhängige Stellen, Kommandos oder Einheiten betreffen oder betreffen sollen, sowie durch die Erleichterung von Werbemassnahmen, die von Unternehmen der nationalen Rüstungsindustrie durchgeführt werden.

Bilaterale Abkommen im Bereich der militärischen Zusammenarbeit

Memorandum of Understanding (MOU) zwischen der Regierung der Republik Italien und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungsgüter.
Am 6. November 2003 in Brüssel unterzeichnet (für Italien: Admiral Giampaolo DI PAOLA, Nationaler Rüstungsdirektor – für die Schweiz: Ing. Alfred MARKWALDER, Leiter von ARMASUISSE).
Die Schweiz notifizierte den Abschluss ihrer internen Verfahren für das Inkrafttreten der Vereinbarung am 2. April 2004. Italien notifizierte seinerseits am 4. März 2008 den Abschluss der Ratifizierungsverfahren und damit das Inkrafttreten zum selben Zeitpunkt.

Abkommen zwischen der Regierung der Italienischen Republik und dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten im Bereich der militärischen Ausbildung und Erziehung ihrer Streitkräfte.
Am 24. Mai 2004 in Bern unterzeichnet von Verteidigungsminister Antonio MARTINO und Bundesrat und Vorsteher des Eidgenössischen Verteidigungsdepartements Samuel SCHMID.
Die Schweiz hat am 25. August 2004 den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens des Abkommens notifiziert. Italien hat den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens des Abkommens durch das Gesetz Nr. 120 vom 6. März 2006, am 27. März 2006 im Amtsblatt veröffentlicht, notifiziert.

Sicherheitsabkommen zwischen der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizerischen Bundesrat über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen.
Das Abkommen ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Italien über die Zusammenarbeit im Bereich der Luftsicherheit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.
Das Abkommen wurde von beiden Ländern am 31. August 2005 bzw. am 8. Februar 2006 ratifiziert.

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