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Politische Beziehungen

INNENPOLITISCHER RAHMEN

Die Innenpolitik der Schweizerischen Eidgenossenschaft zeichnet sich durch Stabilität und Kontinuität aus und beruht auf zwei Grundprinzipien. Das erste, die so genannte „Zauberformel“, betrifft die Zusammensetzung der Regierung (Bundesrat), die sich aus 7 Mitgliedern zusammensetzt, die die ersten 4 Parteien vertreten und von der Bundesversammlung für eine vierjährige Amtszeit gewählt werden (2 für die Demokratische Union des Zentrums, 2 für die Sozialistische Partei, 2 für die Radikalliberale Partei, 1 für die Zentrumspartei)

Das zweite Prinzip, das so genannte „Konkordanzprinzip“, verpflichtet die 7 Bundesräte (und damit, wenn auch indirekt, dieselben Parteien, die in der Exekutive vertreten sind), die Verantwortung für alle Entscheidungen gemeinsam zu übernehmen.

Die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident der Landesregierung werden jährlich im Dezember vom Parlament aus den Reihen der sieben Bundesräte gewählt. Zwei Instrumente der „direkten Demokratie“ sind eine Besonderheit des schweizerischen Systems: Das Gesetz über die Volksinitiative, mit dem das Wahlorgan die Annahme neuer Gesetze, einschliesslich der Verfassungsgesetze, vorschlagen und sanktionieren kann, und das Volksreferendum, das es den Bürgern ermöglicht, ihre Meinung (auch im Sinne einer Aufhebung) zu den vom Parlament verabschiedeten Gesetzen oder internationalen Abkommen zu äuSSern.

Die letzten Wahlen für die Erneuerung der Bundesversammlung (National- und Ständerat) fanden am 22. Oktober 2023 statt, die nächsten werden im Oktober 2027 abgehalten. Die Mitte-Rechts-Partei SVP wurde mit 27,9 % der Stimmen auf dem ersten Platz bestätigt. Die Sozialistische Partei liegt mit 18,3 % an zweiter Stelle, die FDP (Liberal-Radikale) mit 14,3 % an dritter Stelle, das Zentrum mit 14,1 % an vierter Stelle, die Grünen mit 9,8 % an fünfter Stelle und die Grünliberalen mit 7,6 % an sechster Stelle.

Am 13. Dezember 2023 wählte das Bundesparlament die sieben Mitglieder des Bundesrates. Die Regierungsmannschaft, die vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2027 im Amt sein wird, setzt sich wie folgt zusammen:

-Guy Parmelin, SVP – Zentrumsdemokratische Union (Konservative Rechte) Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung

-Ignazio Cassis, FDP – Rechtsliberale Partei, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

-Viola Amherd, Zentrumspartei, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

-Karin Keller Sutter, FDP – Liberal-Radikale Partei, Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements

-Albert Rösti, SVP – Zentrumsdemokratische Union, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

-Elisabeth Baume-Schneider, Sozialistische Partei, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern

-Beat Jans, Sozialdemokratische Partei, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Die Exekutive wird somit aus vier deutschsprachigen, zwei französischsprachigen und einem italienischsprachigen Mitglied bestehen.

Das Bundesparlament hat zudem Bundesrätin Viola Amherd zur Bundespräsidentin für das Jahr 2024 gewählt. In ihrer einjährigen Amtszeit vertritt sie die Schweiz im Ausland, leitet die Sitzungen des Bundesrates und übt de facto die Funktionen eines Staats- und Regierungschefs aus, die sie mit denen eines Verteidigungsministers kombiniert. Wie üblich übernimmt Amherd das Amt des Staatsoberhauptes, nachdem sie im Vorjahr als Vizepräsidentin der Eidgenossenschaft fungiert hatte. Sie ist die Nachfolgerin von Alain Berset, dem Bundespräsidenten des Jahres 2023 und Mitglied der Sozialistischen Partei, auf dem institutionellen Gipfel des Landes.

Wie aus den Verfahren zu ihrer Bildung hervorgeht, ist die Regierung in der Schweiz anders strukturiert als in anderen europäischen Ländern: Die Schweizer Exekutive ist weder eine Mehrheits- noch eine Koalitionsregierung, da sich die vier Parteien, aus denen sie besteht, nicht auf ein gemeinsames politisches Programm einigen.

Der Bundesrat ist also ein direkter Ausdruck des Parlaments und spiegelt dessen Gleichgewicht wider, braucht aber nicht dessen Vertrauen und kann von ihm nicht in Frage gestellt werden.

Ausserdem ist es gängige Praxis, dass alle Bundesräte, die dies wünschen, für eine neue Amtszeit wiedergewählt werden. Dies verleiht dem Land und seinen Institutionen grosse Stabilität. So sehr, dass es seit 1848 noch nie eine Exekutive gegeben hat, die vollständig erneuert wurde. Im Falle des Rücktritts eines Bundesrats ersetzt das Bundesparlament diesen durch eine Teilwahl.

Die Schweiz ist im Wesentlichen eine Konkordanzdemokratie mit einer ständigen Beteiligung aller grossen Parteien an der Exekutive. Die FDP zum Beispiel ist seit 175 Jahren ununterbrochen in der Regierung, was es in keinem anderen demokratischen Land je gegeben hat.

Das Bundesparlament wiederum hat einige Eigenheiten:

1) Es wählt jedes Jahr die Präsidenten der beiden Bundeskammern;

2) es setzt sich aus Parteien zusammen, die je nach Thema unterschiedliche Mehrheiten bilden (Mitte-Links, Mitte-Rechts oder Rechts-Links);

3) Sie spricht der Regierung weder das Vertrauen noch das Misstrauen aus und kann nicht aufgelöst werden;

4) seine Gesetze unterliegen keiner Verfassungsmässigkeitskontrolle, die direkt vom Volk durch das Referendum ausgeübt wird, das mit 50.000 Unterschriften für die Aufhebung von Gesetzen oder internationalen Abkommen oder mit 100.000 Unterschriften für die Änderung der Bundesverfassung beantragt werden kann;

5) Die Gesetze des Schweizer Parlaments treten daher erst in Kraft, wenn die Frist für das Ergreifen des Referendums (100 Tage) erfolglos verstrichen ist oder wenn das Referendum positiv ausgeht.

Der Bund kurz erklärt