Diese Seite wird nach Inkrafttreten des D. L. 28. März 2025, Nr. 36 “Dringende Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft” aktualisiert, welches durch Gesetz 23. Mai 2025, Nr. 74 geändert wurde
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Zampini Fiorenzo | berna.cittadinanza@esteri.it | +41 31 390 10 14 |
Auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit finden Sie Informationen über die verschiedenen Arten des Erwerbs der italienischen Staatsbürgerschaft: durch Abstammung, durch Geburt auf italienischem Staatsgebiet, durch Heirat mit einem italienischen Staatsbürger, durch Aufenthalt in Italien, durch besondere Verdienste und durch Anerkennung.
ACHTUNG: Das Staatsbürgerschaftsbüro der Konsularischen Kanzlei empfängt nur nach Terminvereinbarung. Auf dieser Seite wird das Verfahren für die Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft bei Eheschliessung mit einem italienischen Staatsbürger im Ausland beschrieben: Die Antragsteller werden direkt vom Staatsbürgerschaftsbüro vorgeladen, NACHDEM sie ihren Antrag online eingereicht haben.
Für andere Anträge können sich Interessierte per E-Mail an das Staatsbürgerschaftsbüro wenden: berna.cittadinanza@esteri.it
ERWERB DER ITALIENISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT FÜR IM AUSLAND LEBENDE AUSLÄNDER
(Art. 5 – Ehe mit einem/r italienischen Staatsbürger/in und Art. 9, § 1, Buchstabe c, Gesetz Nr. 91/1992)
Das Verfahren für den Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit durch Heirat kann unter folgendem Link eingesehen werden.
ANDERE FÄLLE
Für alle anderen Fälle des Erwerbs/der Anerkennung/des Verlusts der italienischen Staatsbürgerschaft können sich Interessierte direkt an die Staatsbürgerschaftsabteilung dieses Konsulats wenden: berna.cittadinanza@esteri.it.