Was ist A.I.R.E.?
A.I.R.E. bedeutet „Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero“ (Melderegister der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger). Jeder italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland muss im A.I.R.E. einer italienischen Gemeinde eingetragen sein (die Gemeinde, in der der Interessent oder ein Vorfahre oder ein anderes direktes Familienmitglied seinen letzten Wohnsitz in Italien hatte).
Ist die Einschreibung beim A.I.R.E. obligatorisch?
Ja, die Eintragung bei der A.I.R.E. ist gesetzlich vorgesehen (Gesetz Nr. 470 von 1988) und für alle italienischen Staatsbürger obligatorisch, die beabsichtigen, sich für mindestens 12 Monate im Ausland aufzuhalten, und zwar innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Ankunft im Bestimmungsland. Bürger, die sich vorübergehend oder saisonal für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten im Ausland aufhalten, müssen sich nicht anmelden.
Wozu dient die Anmeldung beim A.I.R.E.?
Die Registrierung beim A.I.R.E. ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig, um konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, wie z. B. die Ausstellung von Reisepässen und Ausweispapieren, die Stimmabgabe im ausländischen Wahlbezirk und den Erhalt von Mitteilungen der italienischen Behörden: Wenn Sie sich nicht registrieren lassen oder Ihre Registrierung nicht aktualisieren, kann die Konsularkanzlei Ihnen KEINE Reisedokumente oder andere konsularische Dienstleistungen ausstellen; Sie erhalten auch keine Wahlpakete.
Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die bei AIRE (Anagrafe Italiani Residenti all’Estero) registriert sind, müssen sich mit dem italienischen Konsulat ihres Wohnsitzes in Verbindung setzen, um die Formalitäten des Standesamtes zu erledigen und Änderungen ihrer persönlichen Daten mitzuteilen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse, Familienzusammensetzung, Wohnsitz). Es ist dann Aufgabe des Konsulats selbst, als Vermittler zwischen dem betreffenden Bürger und der jeweiligen italienischen Meldebehörde zu fungieren.
Eigentümer von Häusern oder anderen Immobilien in Italien, die beim AIRE registriert sind, können bei den zuständigen Behörden gemäss den von ihnen erlassenen Vorschriften Ermässigungen oder Vergünstigungen für Versorgungsleistungen und Steuern beantragen.
Wie wird man beim A.I.R.E. registriert?
Die Anmeldung beim A.I.R.E. ist kostenlos und kann bequem von zu Hause aus über das IT-Portal Fast It vorgenommen werden.
Um das Fast It-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich in das Portal registrieren und über eine E-Mail-Adresse verfügen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte den Fast It-Registrierungsleitfaden.
Was ist FAST IT?
Fast It ist ein IT-Portal, das Ihnen ermöglicht, sich beim A.I.R.E. anzumelden, einen Wechsel des Konsularbezirks mitzuteilen oder Ihren Wohnsitz innerhalb desselben Bezirks zu aktualisieren, und zwar auf einfachste und schnellste Weise, direkt von zu Hause aus.
Muss ich mich auch melden, wenn ich meinen Wohnsitz wechsle?
Ja, denn die Aktualisierung des Wohnsitzes erfolgt nicht automatisch, und die Nichtmitteilung an das Konsulat kann zu Missverständnissen und Verzögerungen bei der Erbringung konsularischer Dienstleistungen führen. Für die Aktualisierung Ihres Wohnsitzes reicht es aus, das Konsulat über FAST IT zu informieren. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte unseren Leitfaden zur Adressänderung.
Ist es notwendig, zum Konsulat zu gehen?
Nein, um sich beim A.I.R.E. anzumelden oder Ihren Wohnsitz zu ändern, ist es nicht notwendig, zum Konsulat zu gehen. Alles muss online, über FAST IT, bequem von zu Hause aus erledigt werden.
Kann das Konsulat eine A.I.R.E.-Anmeldebescheinigung ausstellen?
Nein, Sie müssen sie bei der zuständigen italienischen Gemeinde beantragen.
Wie lange muss ich warten, um mich beim A.I.R.E. anzumelden?
Die Einschreibung beginnt an dem Tag, an dem der Antrag in Fast It eingegeben wird. Für die Benachrichtigung über die Einschreibung ist die italienische Gemeinde zuständig, die den Bürger im Ausland direkt benachrichtigt.
Was kann ich tun, wenn ich bereits im Melderegister eingetragen bin, ohne Fast It benutzt zu haben?
Wenn Sie bereits im Melderegister eingetragen sind, können Sie sich im Fast It-Portal registrieren und um eine Zuordnung bitten, damit Sie Ihre Akte einsehen und künftige Adressaktualisierungen beantragen können. Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte unseren Leitfaden für die Mitgliedschaft.
Ich war beim Melderegister angemeldet, wurde dann aber repatriiert/versetzt/abgemeldet wegen Nichtverfügbarkeit. Was muss ich jetzt tun, wenn ich wieder im Bezirk wohnhaft bin?
In diesen Fällen ist es derzeit nicht möglich, das Fast It-Portal zu nutzen. Sie können sich an das Melderegister wenden unter: berna.anagrafe@esteri.it