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1. ANMELDUNG BEIM AIRE – MELDEREGISTER DER IM AUSLAND WOHNHAFTEN ITALIENISCHEN STAATSBÜRGER

Alle italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen laut Gesetz (Gesetz Nr. 470 aus dem Jahr 1988) bei der zuständigen Konsularabteilung eine entsprechende Erklärung innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft im Bestimmungsland abgeben. Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die bei AIRE registriert sind, müssen beim italienischen Konsulat ihres Wohnsitzes alle standesamtlichen Formalitäten (Personenstand, Staatsangehörigkeit, Adresse, Familienzusammensetzung, Wohnsitz) sowie die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen beantragen.

ACHTUNG – Die Anmeldung bei AIRE und die Aktualisierung des Wohnsitzwechsels sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch notwendig, um konsularische Dienstleistungen wie die Ausstellung von Ausweispapieren, die Stimmabgabe im ausländischen Wahlkreis und den Empfang von Mitteilungen der italienischen Behörden in Anspruch nehmen zu können.

2. WIE MAN SICH BEI AIRE ANMELDET: das Portal FAST IT

Der Antrag auf Eintragung in das AIRE kann vom Bürger (für sich selbst und für seine Familienangehörigen mit italienischer Staatsbürgerschaft) direkt online über das Fast It-Portal gestellt werden.

Der Benutzer muss sich zunächst auf dem Portal registrieren, indem er sein eigenes Benutzerkonto anlegt. Nach Abschluss der Registrierung kann er auf die Rubrik „Konsularregister und Aire“ zugreifen und die Funktion „Antrag auf Eintragung in das Register der Italiener im Ausland“ auswählen. Er muss dann die erforderlichen Felder ausfüllen und den Antrag digital unterschreiben oder ausdrucken, unterschreiben und auf das Portal hochladen. Die für den Zugang zum Portal erforderlichen Dokumente sind:

  1. Kopie des Personalausweises
  2. Nachweis eines dauerhaften und rechtmässigen Aufenthalts im Ausland, d. h.:
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (B, C), L-Genehmigung (nur wenn bereits einmal verlängert). Falls Sie im Besitz einer neuen Aufenthaltserlaubnis aus Plastik sind, in der die Adresse fehlt, fügen Sie bitte auch eine Kopie der Rechnungen der Versorgungsunternehmen (Telefon, Strom, Versicherung, Mietvertrag) bei.
    ODER
  • Schweizer Wohnsitzbescheinigung.

Für Schweizer Bürger ist unter Punkt 2 nur die Schweizer Wohnsitzbescheinigung zu verstehen.

Weitere Informationen und eine Erklärung des Portals finden Sie in unserem Leitfaden zur Fast It-Anmeldung

3. MITTEILUNG EINER ADRESSÄNDERUNG: DAS FAST IT-PORTAL

Eine Adressänderung kann vom betroffenen Bürger über das FAST IT-Portal mitgeteilt werden. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

A) FÜR NUTZER, DIE BEREITS IN DER VERGANGENHEIT OHNE FAST IT BEIM STANDESAMT REGISTRIERT WAREN

Wenn die AIRE-Registrierung bereits auf anderem Wege erfolgt ist (E-Mail, Post), müssen Sie sich zunächst im FastIt-Portal registrieren, indem Sie Ihren eigenen Benutzernamen anlegen. Fordern Sie dann „ANSEHEN IHRER EIGENEN KARTE“ an: Auf diese Weise verknüpft das Portal Ihre frühere Registrierung und Sie können sie für künftige Adressaktualisierungen verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Leitfaden.

B) FÜR NUTZER, DIE SICH ÜBER FAST IT REGISTRIERT HABEN

In diesem Fall geben Sie einfach Ihre neue Adresse an und fügen eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Weitere Informationen und eine Erklärung des Portals zur Änderung Ihrer Adresse finden Sie in unserem Leitfaden zur Adressänderung.

4. MITTEILUNG DES UMZUGS AUS EINEM ANDEREN SCHWEIZERISCHEN KONSULARBEZIRK

Die Konsularische Kanzlei der Italienischen Botschaft ist für die Kantone Bern, Neuenburg und Freiburg zuständig. Bei einem Wohnsitzwechsel aus einem anderen Schweizer Kanton genügt es, die neue Adresse im FAST IT-Portal einzutragen und die gleichen Dokumente beizufügen, die für die Anmeldung erforderlich sind: a) Kopie Ihres Ausweises + b) Aufenthaltsbewilligung ODER Wohnsitzbescheinigung, aus der Ihre neue Schweizer Adresse hervorgeht.

Wenn Ihre gültige Aufenthaltsbewilligung Ihre alte Adresse im vorherigen Kanton enthält, können Sie eine Kopie der Versorgungseinrichtung (oder alternativ eine Wohnsitzbescheinigung) beifügen.