Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Fast It

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in der Konsularischen Kanzlei der Italienischen Botschaft in Bern ab sofort das computergestützte Portal „Fast It“ (Farnesina Servizi Telematici per gli Italiani all’estero) aktiv ist. Es ist in deutscher Sprache unter folgendem Link verfügbar

Dabei handelt es sich um eine digitale Plattform, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit eingerichtet wurde, um den im Ausland lebenden Landsleuten die Möglichkeit zu geben, sich beim A.I.R.E. zu registrieren und eventuelle Änderungen der Adresse oder des Konsularbezirks schnell zu melden.

Um das Fast It-Portal nutzen zu können, muss man sich in das Portal registrieren und eine E-Mail-Adresse besitzen.

Die über „Fast It“ eingeleiteten Vorgänge können online eingesehen werden, und es obliegt dem einzelnen Bürger, sich mit seinem Benutzernamen und Passwort einzuloggen, um den Status zu erfahren.

ANWEISUNGEN

  • ERSTER SCHRITT: Registrierung
    1. Sie müssen bestätigen, dass Sie die italienische Staatsbürgerschaft besitzen.
    2. Es müssen eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angegeben werden (mindestens 8 und höchstens 16 Zeichen, mindestens ein Grossbuchstabe, eine Zahl und ein Sonderzeichen).
  • ZWEITER SCHRITT: Benutzeraktivierung
    Sie erhalten eine E-Mail an die angegebene Adresse, um Ihr Benutzerkonto zu aktivieren (klicken Sie auf den Link BENUTZERAKTIVIERUNG). Wenn der Benutzer nicht innerhalb von 72 Stunden aktiviert wird, muss ein neuer Aktivierungscode angefordert werden (NEUEN AKTIVIERUNGSCODE SENDEN).
  • DRITTER SCHRITT: Ausfüllen des Antrags
    Nachdem Sie Ihr Benutzerkonto aktiviert haben, müssen Sie auf das Portal zugreifen (klicken Sie auf den Link https://serviziconsolarionline.esteri.it), um den Antrag auf Online-Registrierung beim A.I.R.E. (ANAGRAFE CONSOLARE E AIRE) auszufüllen und folgende Dokumente beifügen:
    1. eine Kopie des italienischen Reisepasses oder eine Kopie des gültigen Personalausweises (für im Ausland geborene italienische Staatsangehörige ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei der Beantragung der Eintragung die Angaben der Geburtsurkunde der italienischen Gemeinde mitzuteilen oder eine Kopie der italienischen Geburtsurkunde beizufügen)
    2. Nachweis eines festen und rechtmässigen Wohnsitzes im Ausland, d. h:
      • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (B, C), L-Bewilligung (nur wenn bereits einmal verlängert), Schweizer Niederlassungsausweis/Wohnsitzbestätigung. Wenn Sie eine neue Aufenthaltsbewilligung aus Plastik haben, fügen Sie bitte auch eine Kopie der Rechnungen der Versorgungsunternehmen bei (Telefon, Strom, Versicherung, Mietvertrag für die Wohnung)
      • Kopie des Arbeitsvertrags (falls vorhanden), aus dem hervorgeht, dass es sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten handelt
      • Kopie des Schweizer Personalausweises/Reisepasses, wenn Sie auch die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.

Bitte denken Sie daran, in dem Formular auch die anderen Mitglieder des Haushalts anzugeben, die an derselben Adresse wohnen (z. B. Ehepartner und Kinder). Auch bei minderjährigen Kindern kann die AIRE-Anmeldung und die Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift über das Fast It-Portal erfolgen. Bei minderjährigen Kindern, die nur bei einem Elternteil wohnen, muss jedoch auch die vom anderen Elternteil ausgefüllte Zustimmungserklärung in das Portal hochgeladen werden.

Es ist ratsam, dass alle erwachsenen Familienmitglieder ein Anmeldeformular ausfüllen. Eine Fotokopie des Personalausweises des ausländischen Ehepartners sollte ebenfalls beigefügt werden.
Bitte beachten Sie, dass die im Fast It-Portal abgefragte PIN-Nummer für die A.I.R.E.-Anmeldung und Adressänderung nicht erforderlich ist.

Die Immatrikulation beginnt an dem Tag, an dem der Antrag im Fast It-Portal eingegeben wird. Für die Benachrichtigung über die Immatrikulation ist hingegen die italienische Gemeinde zuständig, die den Bürger im Ausland direkt benachrichtigt.

Weitere Informationen finden Sie in den praktischen Anleitungen für die Nutzung von Fast It: