GESUNDHEITSVERSORGUNG
Italienische Staatsangehörige, die sich auf der Durchreise oder als Touristen in der Schweiz und in Liechtenstein aufhalten, können bei Vorlage ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte eine direkte medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und haben damit Anspruch auf medizinische Notfallversorgung zu den gleichen Bedingungen wie Einwohner der Schweiz. Die Leistungen können daher mit der Zahlung einer Selbstbeteiligung und einer Gebühr verbunden sein.
Für weitere Informationen:
https://www.esteri.it/it/servizi-consolari-e-visti/italiani-all-estero/assistenzacittadiniestero/assistenza_sanitaria/
Schweizerische Eidgenossenschaft:
https://www.bag.admin.ch/bag/it/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-im-ausland/versicherungspflicht/touristinnen-ch.html
Über die von den Konsulaten mit Krankenhäusern und anderen Einrichtungen abgeschlossenen Abkommen können bedürftige italienische Staatsbürger, die in dem betreffenden Bezirk wohnen, ambulante Pflege, Krankenhausaufenthalte und pharmazeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Ad-hoc-Abkommen können mit Einrichtungen geschlossen werden, die sich um ältere und bedürftige Landsleute kümmern können, die, da sie sich nicht selbst versorgen können, ständige pflegerische und psychologische Unterstützung benötigen.
WIRTSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG
Das Konsulat kann italienischen Staatsbürgern, die ihren ständigen Wohnsitz im Konsularbezirk haben, einen Zuschuss gewähren, wenn sie sich nachweislich in einer aussergewöhnlichen Notlage befinden, z. B. bei verspätetem Erhalt von staatlichen Unterstützungsleistungen, bei Invalidität, bei besonderen gesundheitlichen Problemen, die besondere medizinische, diätetische oder pharmazeutische Ausgaben nach sich ziehen, die von der örtlichen Unterstützung nicht abgedeckt werden, usw. Der mittellose Staatsangehörige muss seine aussergewöhnliche Bedürftigkeit gegebenenfalls durch Vorlage der geforderten Unterlagen nachweisen. Die Zuschüsse dürfen die in den ministeriellen Bestimmungen festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten.
Diese Art der Unterstützung umfasst auch die kostenlose Ausstellung oder Erneuerung von italienischen Pässen für Bürger in finanziellen Schwierigkeiten.
Ein italienischer Staatsbürger auf der Durchreise, dem Geld oder andere Dokumente gestohlen wurden, kann ebenfalls ein Darlehen beantragen, das er dem italienischen Staat zurückzahlen muss. Die Gewährung des Darlehens unterliegt der Prüfung durch das Konsulat.