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Rückführung, medizinische Repatriierung und Rückführung von sterblichen Überresten

RÜCKFÜHRUNG UND MEDIZINISCHE REPATRIIERUNG

Ein besonders heikler Bereich der Hilfe für italienische Staatsbürger im Ausland betrifft die Rückführung von italienische Staatsbürgern, die sich im Ausland in einer schwierigen Situation befinden, die vor Ort nicht bewältigt werden kann. Die Interventionen der Farnesina in Zusammenarbeit mit den territorial zuständigen Stellen (Präfekturen, Polizeipräsidien, Gemeinden, lokale Gesundheitsdienste, Sozialdienste) betreffen:

  • ausgewanderte italienische Staatsbürger, die aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen dauerhaft nach Italien zurückkehren müssen;
  • Minderjährige, die sich in einem Zustand der Verlassenheit befinden
  • psychisch kranke Personen (das Verfahren ist in diesem Fall sehr komplex, da es die Anwesenheit einer oder mehrerer qualifizierter Begleitpersonen sowie die Suche nach spezialisierten Krankenhäusern erfordert)
  • Italienische Staatsbürger, die sich in Haft befinden oder ausgewiesen wurden;
  • einsame ältere Personen, für die eine Einweisung in ein Altersheim in Italien erforderlich ist;
  • schwerkranke Personen, die mangels geeigneter Einrichtungen nicht vor Ort behandelt werden können.

Die Repatriierung auf Kosten der Staatskasse ist auf Fälle von nachgewiesener Bedürftigkeit beschränkt, die durch das diplomatisch-konsularische Netz überprüft wird; in allen anderen Fällen erfolgt die Repatriierung nach Aufnahme eines Darlehens mit der Zusage der Rückzahlung an die Staatskasse.

 

RÜCKFÜHRUNG DER STERBLICHEN ÜBERRESTE

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer ein Grund für große Trauer, aber wenn dies im Ausland geschieht, wird die Trauer durch die Notwendigkeit, bestimmte praktische Probleme zu lösen, noch verstärkt.

Im Folgenden geben wir Hinweise zur Lösung dieser Probleme.

Für die Rückführung der sterblichen Überreste wird nach der Kontaktaufnahme mit einer italienischen Vertretung im Ausland bei der zuständigen italienischen Gemeinde ein Antrag auf Erteilung des „Nulla Osta“ für die Rückführung der sterblichen Überreste gestellt. Sobald die Gemeinde das „Nulla Osta“ erteilt hat, kann das von den Angehörigen mit der Rückführung der sterblichen Überreste auf eigene Kosten beauftragte Bestattungsunternehmen tätig werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei den Regionen und lokalen Behörden mögliche Erstattungen oder Zuschüsse zu beantragen.

Beim Tod eines im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger, der nachweislich bedürftig ist, kann das kontaktierte Konsulat oder die Botschaft den bedürftigen, im Ausland ansässigen Familienangehörigen des verstorbenen italienischen Staatsbürgers Unterstützung gewähren, indem sie die vor Ort angefallenen und ordnungsgemäss belegten Beerdigungskosten ganz oder teilweise erstattet.