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Suche nach Landsleuten im Ausland

Auf der Grundlage des Gesetzes 675/96 über die Vertraulichkeit personenbezogener Daten darf keine öffentliche Einrichtung Informationen über Personen an Privatpersonen weitergeben, ohne die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen.

Daher bittet das Aussenministerium, sobald die gesuchte Person identifiziert ist, um die Zustimmung der betroffenen Person, den Antragsteller zu informieren.

In einigen Ländern, z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika, ist die Weitergabe von Informationen über Personen in ihrem Hoheitsgebiet nach dem dortigen Datenschutzrecht nicht zulässig.

Es ist daher erforderlich, das anwendbare Recht im Einzelfall zu prüfen.

Innerhalb dieser rechtlichen Grenzen kann eine Abfrage auf eine der folgenden Arten eingeleitet werden

  • durch Übermittlung eines Faxes an das Ufficio IV der Generaldirektion für Auslandsitaliener unter der Nummer 0039 06 36 91 86 09/0039 06 36 91 86 28;
  • durch Übermittlung eines Faxes an das zuständige Konsulat;
  • telefonisch unter der Nummer 0039 06 36 91 29 30 in der Zeit von 9.30 bis 16.00 Uhr unter Angabe Ihrer Daten, der Daten der gesuchten Person und des Grundes, aus dem Sie die Person suchen möchten.