Im Bereich des konsularischen Schutzes und der Unterstützung gibt es zahlreiche Interventionen, die Bürger betreffen, die Probleme mit der örtlichen Justiz haben oder in Unfälle verwickelt sind; Rückführung von sterblichen Überresten; Suche nach Landsleuten, die keine Nachricht mehr von sich geben; Unterstützung italienischer Eltern, deren ausländischer Ehepartner oder Doppelstaatsangehöriger ein Kind entführt und ins Ausland gebracht hat.
Bei Unfällen, die sich im Ausland ereignen, sorgen die diplomatisch-konsularischen Vertretungen dafür, dass die Bürger vor Ort eine angemessene medizinische Behandlung erhalten, dass die Familienangehörigen ordnungsgemäss informiert werden und dass im Falle einer notwendigen Reise nach Italien jede mögliche Unterstützung geleistet wird.
Wird ein Staatsangehöriger im Ausland festgenommen, kann das Konsulat:
- konsularische Besuche bei dem Verhafteten durchführen;
- einen möglichen Anwalt benennen;
- mit Familienangehörigen in Italien in Verbindung treten;
- den Inhaftierten, wenn nötig und nach den örtlichen Vorschriften zulässig, mit medizinischer Hilfe, Lebensmitteln, Büchern und Zeitungen versorgen;
- sich für die Überstellung nach Italien einzusetzen, wenn der Landsmann in Ländern festgehalten wird, die dem Strassburger Übereinkommen über die Überstellung von Gefangenen oder bilateralen Ad-hoc-Abkommen beigetreten sind;
- in besonderen Fällen zu intervenieren, um Begnadigungsanträge aus humanitären Gründen zu unterstützen.
Das Konsulat darf nicht:
- in Gerichtsverfahren im Namen des Staatsangehörigen intervenieren;
- die Anwaltskosten des Inhaftierten übernehmen.