Der Allgemeine Rat der Italiener im Ausland (C.G.I.E.) wurde durch das Gesetz Nr. 368 vom 6. November 1989 (geändert durch das Gesetz Nr. 198 vom 18. Juni 1998) gegründet und durch das Präsidialdekret Nr. 329 vom 14. September 1998 geregelt. Der Rat berät die Regierung in wichtigen Fragen, die für die Italiener im Ausland von Interesse sind, und stellt den ersten Schritt im Prozess der Entwicklung einer aktiven „Teilnahme“ der italienischen Gemeinschaften in der ganzen Welt am politischen Leben des Landes dar und ist das wesentliche Organ für ihre ständige Verbindung mit Italien.
Der Generalrat tritt in Vollversammlungen, kontinentalen Kommissionen und thematischen Kommissionen zusammen.
Er setzt sich aus 94 Mitgliedern zusammen, von denen 65 alle fünf Jahre von den Italienern im Ausland durch die lokalen Wahlversammlungen direkt gewählt werden.
Die gewählten Mitglieder werden von einer Versammlung gewählt, die für jedes Land – oder jede Ländergruppe – von den regelmässig konstituierten COMITES und den Verbänden der italienischen Gemeinschaften gebildet wird, und zwar in einer Anzahl, die 30% der Mitglieder der COMITES in den europäischen Ländern und 45% in den transozeanischen Ländern nicht übersteigt.
In den Ländern, in denen keine COMITES eingerichtet sind, schlagen die Verbände der italienischen Gemeinschaften, die dort seit mindestens 5 Jahren tätig sind, der diplomatischen Vertretung die doppelte Anzahl der vorgesehenen Namen vor.
Die übrigen 29 Mitglieder, die per Dekret des Präsidenten des Ministerrats ernannt werden, werden wie folgt benannt:
- 10 von nationalen Auswandererverbänden;
- 7 von den Parteien, die im Parlament vertreten sind;
- 9 von den repräsentativsten Gewerkschaftsverbänden und Patronaten, die im CNEL (Nationaler Wirtschafts- und Arbeitsrat) vertreten sind;
- 1 von der Nationalen Föderation der Presse;
- 1 von der Vereinigten Föderation der italienischen Presse im Ausland;
- 1 Vertreter der repräsentativsten Organisation von Grenzgängern.
Der Präsident des CGIE ist der Aussenminister, während der Generalsekretär (der die Vollversammlung und den Präsidialausschuss einberuft, die Arbeiten leitet und die Beschlüsse umsetzt), die vier stellvertretenden Generalsekretäre für die drei geografischen Bereiche (Europa und Nordafrika, Lateinamerika, anglophone Länder ausserhalb Europas) und für die Gruppe der von der Regierung ernannten Mitglieder sowie der Präsidialausschuss (insgesamt 17 Mitglieder), der mindestens sechsmal im Jahr tagt, gewählt werden.
Der CGIE, ein beratendes Gremium, untersucht auf ihren zwei jährlichen Vollversammlungen die Probleme der italienischen Gemeinschaften im Ausland und formuliert Stellungnahmen, Vorschläge und Empfehlungen zu Gesetzes- oder Verwaltungsinitiativen des Staates oder der Regionen, internationalen Abkommen und EU-Verordnungen, die die italienischen Gemeinschaften im Ausland betreffen. Insbesondere formuliert der CGIE die obligatorische Stellungnahme zu den Leitlinien der Regierung in folgenden Bereichen: staatliche Zuweisungen zugunsten der Gemeinschaften im Ausland; mehrjährige Programme und damit verbundene Finanzierungen für die Schulpolitik, die Berufsausbildung und den Sozial- und Wohlfahrtsschutz; Kriterien für die Zuweisung von Beiträgen an nationale Verbände, Patronate, Berufsbildungseinrichtungen, Presse- und Informationsorgane; Rundfunk- und Fernsehprogramme für die Gemeinschaften im Ausland; Reformlinien für die konsularischen, schulischen und sozialen Dienste.