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Beglaubigung von Unterschriften bei Schweizer Notariaten

BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFT

Bitte beachten Sie, dass es immer möglich ist, Ihre Unterschrift, die am Fuss der „PROCURA SPECIALE“ oder der „DELEGA“ oder der „DICHIARAZIONE“ angebracht ist, bei Schweizer Notariaten zu beglaubigen.
Diese von einem italienischen Notar oder einem vertrauenswürdigen Rechtsanwalt ordnungsgemäss vorbereiteten Dokumente (in Form einer „SCRITTURA PRIVATA“) müssen bei den oben genannten Schweizer Notaren vorgelegt werden.
Es ist ratsam, sich vorzugsweise an Notare zu wenden, die auch Italienisch können.

WIE MAN EINEN SCHWEIZER NOTAR SUCHT

  • Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Bern können die Website unter dem Link konsultieren und bei der Suche ihren Wohnsitz angeben;
  • Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Neuenburg können die Website unter dem folgenden Link konsultieren;
  • Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Freiburg können die Website unter dem Link konsultieren und bei der Suche den Wohnsitz angeben.

APOSTILLE

Bitte beachten Sie, dass die „PROCURA SPECIALE“ oder „DELEGA“ oder „DICHIARAZIONE“ in Italien nur gültig ist, wenn sie mit einer „APOSTILLE“ versehen ist.
Die Apostille wird von der Staatskanzlei des Kantons (STAATSKANZLEI) angebracht, hier sind die Adressen:

  • Kanton Bern – Beglaubigungsstelle – Gurtengasse 5, 3003 Bern, Telefon: +41 (0)58 462 37 69.
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag – 9.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 16.00 Uhr
    Gebühr: CHF 25.00 pro beglaubigte Urkunde (Zahlung in bar oder mit Kreditkarte);
  • Kanton Neuenburg – Secrétariat général de la chancellerie d’État Légalisations – Le Château, Rue de la Collégiale 12, 2001 Neuchâtel, Tel. :032 889 40 03.
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag – 7.30 Uhr bis 12 Uhr / 13.30 Uhr bis 17 Uhr.
    Gebühr: CHF 25.00 pro Dokument;
  • Kanton Freiburg – StaatskanzleiSK – Chorherrengasse 17, 1701 Fribourg, T +41 26 305 10 45.
    Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag – 8.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr; Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.30 Uhr.
    Gebühr: CHF 25.00 pro Dokument

Nachfolgend eine beispielhafte Auflistung der häufigsten Sondervollmachten:

  • Spezialvollmacht für den Kauf oder Verkauf von Liegenschaften
  • Spezialvollmacht für die ordentliche oder ausserordentliche Verwaltung von Liegenschaften
  • Spezialvollmacht für Rechtsstreitigkeiten
  • Spezialvollmacht für das Inkasso von Sparbriefen, Lebensversicherungen, die Löschung von Girokonten und verschiedene Arten von Beziehungen zu Banken oder Postämtern
  • Spezialvollmacht zum Inkasso von Geldbeträgen, Bank- oder Postschecks c/o Banken oder Postämter
  • Spezialvollmacht für Erbschaftsangelegenheiten
  • Spezialvollmacht für die Gründung von SpAs
  • Spezialvollmacht für die Gründung von Ltd.
  • Sondervollmacht für den Verkauf eines Kraftfahrzeugs oder Mopeds
  • Erklärung über den Verkauf eines Kraftfahrzeugs oder eines Mopeds
  • Antrag auf Übertragung auf die P.R.A.