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Politische Beziehungen

INTERNER POLITISCHER RAHMEN

Die Innenpolitik der Schweizerischen Eidgenossenschaft setzt auf Stabilität und Kontinuität und stützt sich dabei auf zwei Grundprinzipien. Das erste, die sogenannte „Zauberformel“, betrifft die Zusammensetzung der Regierung (Bundesrat). Sie besteht aus sieben Mitgliedern, welche die vier grössten Parteien vertreten und von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden (zwei für die Schweizerische Volkspartei, zwei für die Sozialistische Partei, zwei für die Liberalen, eins für die Mitte).
Das zweite Prinzip, das sogenannte „Konkordanzprinzip“, verpflichtet die sieben Bundesräte (und damit, wenn auch indirekt, dieselben Parteien, die in der Exekutive vertreten sind), ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und die Verantwortung für alle Entscheidungen kollegial zu übernehmen.
Der Bundespräsident und der Vizepräsident werden jährlich im Dezember vom Parlament aus den Reihen der sieben Bundesräte gewählt. Besonderheiten des Schweizer Systems sind zwei Instrumente der „direkten Demokratie“, wie das Volksinitiativen-Gesetz, mit dem die Wähler die Annahme neuer Normen, einschliesslich Verfassungsnormen, vorschlagen und genehmigen können, sowie das Referendum, welches es den Bürgern ermöglicht, ihre Meinung (auch in ablehnender Weise) zu Gesetzen oder internationalen Abkommen zu äussern, die vom Parlament genehmigt wurden.
Die letzten Wahlen zur Erneuerung der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) fanden am 22. Oktober 2023 statt, die nächsten im Oktober 2027. Die bürgerliche Partei SVP wurde mit 27,9 % der Stimmen auf dem ersten Platz bestätigt. Die Sozialistische Partei erreichte mit 18,3 % den zweiten Platz, die FDP (Liberale) mit 14,3 % den dritten, die Mitte Partei mit 14,1 % den vierten, die Grünen mit 9,8 % den fünften und die Grünliberalen mit 7,6 % den sechsten Platz.

Die Bundesversammlung hat die sieben Mitglieder des Bundesrates gewählt. Die bis zum 31.12.2027 amtierende Regierungsmannschaft setzt sich wie folgt zusammen:

– Guy Parmelin, SVP – Schweizerische Volkspartei (Konservative Rechte), Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung;

– Ignazio Cassis, FDP – Liberale (Liberale Rechte), Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten;

– Martin Pfister, Die Mitte, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport;

– Karin Keller-Sutter, FDP – Liberale, Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements;

– Albert Rösti, SVP – Schweizerische Volkspartei, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation;

– Elisabeth Baume-Schneider, Sozialistische Partei, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern;

– Beat Jans, Sozialistische Partei, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Justiz- und Polizeidepartements.

Der Vorstand setzt sich somit aus vier deutschsprachigen, zwei französischsprachigen und einem italienischsprachigen Mitglied zusammen.

Zudem wählten die eidgenössischen Räte Bundesrätin Karin Keller-Sutter für das Jahr 2025 zur Bundespräsidentin. Ihr einjähriges Mandat umfasst die Vertretung der Schweiz im Ausland und die Leitung der Sitzungen des Bundesrates. Damit übt sie praktisch die Funktionen eines Staats- und Regierungschefs aus, die sie mit jenen der Finanzministerin kombiniert. Keller-Sutter übernimmt wie üblich die Funktion des Staatsoberhauptes, nachdem sie im vorangegangenen Geschäftsjahr bereits als Vizepräsidentin des Bundes amtierte.
Wie aus den Verfahren ihrer Regierungsbildung hervorgeht, ist die Regierungsstruktur in der Schweiz anders als in anderen europäischen Ländern: Die schweizerische Exekutive ist weder eine Mehrheits- noch eine Koalitionsregierung, da sich die vier Parteien, aus denen sie besteht, kein gemeinsames politisches Programm vereinbaren.

Der Bundesrat ist somit direkter Ausdruck des Parlaments und widerspiegelt dessen Gleichgewicht; er ist nicht auf dessen Vertrauen angewiesen und ihm kann kein Misstrauen ausgesprochen werden.
Darüber hinaus ist es gängige Praxis, dass alle Bundesräte, die dies wünschen, für eine neue Amtszeit wiedergewählt werden. Dies verleiht dem Land und seinen Institutionen grosse Stabilität. Dies geht so weit, dass es von 1848 bis heute nie eine Exekutive gegeben hat, die vollständig erneuert wurde. Schliesslich sorgt das Bundesparlament im Falle des Rücktritts eines Bundesratsmitglieds durch eine Teilwahl für dessen Ersatz.

Die Schweiz ist im Wesentlichen eine Konkordanz-Demokratie mit ständiger Beteiligung aller grossen Parteien an der Exekutive. Die FDP beispielsweise ist seit 177 Jahren ununterbrochen an der Regierung: das hat es in keinem anderen Land gegeben.

Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament:

1) wählt jährlich die Präsidenten der beiden Bundeskammern;

2) besteht aus Parteien, welche, abhängig von den zu verhandelnden Themen, unterschiedliche Mehrheiten bilden (Mitte-links, Mitte-rechts oder rechts-links);

3) spricht der Regierung kein Vertrauen oder Misstrauen aus und kann nicht aufgelöst werden;

4) seine Gesetze unterliegen keiner Kontrolle auf Verfassungsmässigkeit, die direkt vom Volk durch ein Referendum ausgeübt wird, welches mit 50.000 Unterschriften beantragt werden kann, um die Aufhebung von Gesetzen oder internationalen Abkommen vorzuschlagen, oder mit 100.000 Unterschriften, um Änderungen der Bundesverfassung vorzuschlagen;

5) Die Gesetze des Schweizer Parlaments treten daher erst nach ergebnislosem Ablauf der Referendumsfrist (100 Tage) oder bei einem positiven Ausgang der Referendumsvernehmung in Kraft.

Der Bund kurz erklärt