Im Jahr 2025 belief sich der Handelsaustausch auf 50,26 Milliarden Euro (+9,9 % gegenüber 2024). Die Handelsbilanz wies einen Überschuss von 19,69 Milliarden Euro auf, was einem Anstieg von 36,97 % entspricht. Im selben Jahr war Italien der viertgrösste Lieferant und der fünftgrösste Handelspartner der Schweiz. Ebenfalls im Jahr 2025 verzeichnete der Handelsverkehr einen Anstieg der Exporte (+16,4 %) und einen leichten Rückgang der Importe (-2,5 %).
Was die Investitionen betrifft, bestätigt sich die Schweiz als einer der wichtigsten Partner für unser Land. Nach Angaben der Banca d’Italia belief sich der Gesamtbestand an Netto-Auslandsdirektinvestitionen (ADI) im Jahr 2024 (Schweiz > Italien) auf über 34 Milliarden Euro, wobei insbesondere in innovativen und hochtechnologischen Sektoren eine interessante Entwicklung zu verzeichnen war, während der Gesamtbestand an ADI im Jahr 2024 (Italien > Schweiz) bei 15 Milliarden Euro lag. Im selben Jahr beliefen sich die italienischen Investitionen in der Schweiz auf -0,5 Milliarden Euro, während die schweizerischen Investitionen in Italien bei rund 8 Milliarden Euro lagen. Laut Daten von Reprint gab es zum 31. Dezember 2023 1149 italienische Unternehmen in der Schweiz, die insbesondere in den Bereichen Bekleidung, Finanzen, Bauwesen und Lebensmittel tätig sind. Diese beschäftigen 14854 Mitarbeiter und erzielen einen Gesamtumsatz von 3,1 Milliarden Euro. Nach Angaben der Schweizerischen Nationalbank waren hingegen zum 31. Dezember 2024 1.200 in Italien ansässige Schweizer Unternehmen tätig, die 87.000 Mitarbeiter beschäftigten und einen Gesamtumsatz von rund 34 Milliarden Euro erzielten.
Die bilaterale wirtschaftliche Zusammenarbeit kommt auch in der entscheidenden Rolle zum Ausdruck, die die italienischen Grenzgänger spielen, die jeden Tag die Grenze überschreiten und einen wichtigen Beitrag zur Produktion und Entwicklung der Nachbarregionen leisten. Am 1. Januar 2024 wird das am 23. Dezember 2020 unterzeichnete Abkommen über die steuerliche Behandlung von Grenzgängern (insgesamt arbeiten mehr als 85.000 italienische Grenzgänger in der Schweiz) in Kraft treten. Dieses Abkommen, das die Doppelbesteuerung vermeiden soll, ersetzt die steuerliche Behandlung der italienischen Grenzgänger auf der Grundlage des vorherigen Abkommens von 1974. Mit dem neuen Abkommen, dessen Ratifizierungsprozess im Juli 2023 abgeschlossen wurde, ist vorgesehen, dass die „neuen Grenzgänger“ im Rahmen einer konkurrierenden Regelung auch in Italien besteuert werden und dass die schweizerische Steuerregelung für die „derzeitigen Grenzgänger“ beibehalten wird, wobei die Zahlung von Schweizer Überweisungen nach Italien zunächst reduziert und dann (nach 15 Jahren) eingestellt wird. Darüber hinaus werden Grenzgänger, die im Zeitraum vom 31. Dezember 2018 bis zum 17. Juli 2023 in Graubünden, im Tessin und im Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, im Rahmen einer vorläufigen Regelung ausschließlich in der Schweiz besteuert, die den italienischen Grenzgemeinden bis 2033 einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 40 Prozent der an der Quelle erhobenen Steuer zahlt.
Die derzeitige Phase grosser Dynamik in den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen profitiert auch von weiteren technischen bilateralen und grenzüberschreitenden Kooperationsabkommen, die von den beiden Ländern in den letzten zwei Jahren unterzeichnet wurden. Zu den wichtigsten gehören die Abkommen über die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur (das eine über den Ausbau der Lötschberg-Simplon-Achse, das am 3. September 2020 unterzeichnet wurde, und das andere über den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur bis 2035, um den Übergang von der Strasse auf die Schiene zu erleichtern, das am 6. Juli 2023 in Rom unterzeichnet wurde); das am 18. Dezember 2020 unterzeichnete Abkommen über die gegenseitige Anerkennung radiometrischer Kontrollen von zur Ausfuhr bestimmten Metallerzeugnissen; die Streichung der Schweiz von der Liste in D. M. MEF vom 4. Mai 1999, in der die schwarze Liste natürlicher Personen aufgeführt ist, mit der die fiktive Auswanderung ins Ausland zu Steuerzwecken von in Italien ansässigen Personen bekämpft werden soll.
Die Wirtschafts-, Handels- und Finanzabteilung der Botschaft fördert die Intensivierung des bilateralen Handels und koordiniert zu diesem Zweck die institutionellen Subjekte, die in unterschiedlichen Funktionen und je nach ihren Besonderheiten und Kompetenzen im Dienste der Bürger und Unternehmen stehen: das italienische diplomatisch-konsularische Netz in der Schweiz, die Agentur ITA/ICE (Institut für Aussenhandel), die Agentur ENIT (Italienische Zentrale für Tourismus), das Italienische Kulturinstitut in Zürich, das Büro des Wissenschafts- und Technologieattachés und die Italienische Handelskammer für die Schweiz. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, Italien in seinen wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Komponenten aus einer integrierten Perspektive zu fördern, und zwar gemäss den folgenden strategischen Zielen, von denen sich die Wirtschaftsdiplomatie täglich leiten lässt
- Unterstützung der Unternehmen bei ihrer kommerziellen Durchdringung und der Konsolidierung ihrer Marktanteile in der Schweiz;
- Unterstützung der internationalen Aktivitäten der Gebietskörperschaften unter besonderer Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
- Anziehung von produktiven Investitionen, Touristenströmen und Forschung aus der Schweiz nach Italien.
Einige Websites von Interesse:
Enterprise Europe Network https://een.ec.europa.eu/
Svizzera https://www.swisseen.ch/en/
Market Access Database https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets
Svizzera https://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/switzerland/
Trade Helpdesk https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/content/welcome-access2markets-trade-helpdesk-users
Information portal on promotion of agricultural products (REA) https://ec.europa.eu/chafea/agri/