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Unter internationaler Adoption versteht man die Adoption eines Kindes mit nicht-italienischer Staatsangehörigkeit, das von den Behörden seines Heimatlandes für adoptionsfähig erklärt wurde.
Damit eine solche Adoption in Italien wirksam ist, müssen besondere Verfahren eingehalten werden, die im italienischen und internationalen Recht festgelegt sind. Andernfalls wird die ausländische Adoption nicht als gültig angesehen und das Kind darf nicht einmal in unser Land einreisen. Ausserdem stellt die Nichteinhaltung der Adoptionsgesetze in bestimmten Fällen eine Straftat dar.
Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Seite des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit.