Mitarbeiter im Büro | E-Mail |
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Ciccolini Tancredi | berna.anagrafe@esteri.it | +41 31 390 10 26 |
Macrì Salvatore | berna.anagrafe@esteri.it | +41 31 390 10 13 |
Ein beim AIRE gemeldeter italienischer Staatsbürger, der dauerhaft nach Italien zurückkehrt, muss seine Repatriierung bei dieser Konsularischen Kanzlei – Melderegister anmelden. Sobald er in Italien angekommen ist, muss er sich bei der Gemeinde, in der er sich niederlassen möchte, melden, um seinen neuen Wohnsitz zu erklären. Bei dieser Gelegenheit nimmt die Gemeinde die Abmeldung vom AIRE mit gleichzeitiger Eintragung im APR (Anagrafe Popolazione Residente – Register der ansässigen Bevölkerung) vor und informiert das Herkunftskonsulat über das tatsächliche Datum der Repatriierung.
Für die meldeamtliche Rückführung reicht es aus, wenn der Bürger der konsularischen Vertretung seine Abreise mitteilt (und angibt, ob Familienangehörige mit ihm zusammenleben), indem er auf dem Postweg oder per E-Mail an berna.anagrafe@esteri.it folgende Unterlagen schickt:
- Erklärung (oder Wohnsitzbescheinigung), ausgestellt von der aktuellen Wohnsitzgemeinde in der Schweiz, mit Angabe des Ausreisedatums und des Bestimmungsortes in Italien
- Kopie eines Personalausweises
- die Repatriierungserklärung
Die konsularische Vertretung stellt die Repatriierungserklärung aus, die bei der Gemeinde in Italien vorzulegen ist.
EINFUHR VON HAUSHALTSGEGENSTÄNDEN, GERÄTEN UND/ODER AUTOS/MOTORRÄDERN
Ein Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, der dauerhaft nach Italien zurückkehrt, hat das Recht, seine persönlichen Gegenstände, ein Auto und ein Motorrad mehrwertsteuer- und zollfrei einzuführen (d. h. zollfrei). Die Fahrzeuge müssen seit mindestens 6 Monaten auf den Namen des rückkehrenden Bürgers zugelassen sein. Um die Steuerbefreiung benutzen zu dürfen, müssen diese beiden Bedingungen erfüllt sein:
- Die betreffende Person muss seit mindestens 12 aufeinanderfolgenden Monaten in dem Drittland ansässig gewesen sein;
- die Rückführung des Hausrats und der Fahrzeuge muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum erfolgen, das als letzter Tag des Aufenthalts im Ausland angegeben wurde.
Wenn Sie also mit Hausrat/Fahrzeugen zurückkehren möchten, müssen Sie zunächst die konsularische Repatriierungserklärung beantragen (wie oben beschrieben und dies ist das einzige Dokument, welches von diesem Büro ausgestellt wird) und dann persönlich mit Hausrat und Fahrzeug bei der Grenzzollstelle vorstellig werden, wobei Sie folgende Unterlagen im Original mitbringen müssen:
- Bescheinigung der italienischen Gemeinde, in der der neue Wohnsitz gewählt wurde, mit Angabe des Familienstandes, des Herkunftsortes und des Datums des Zuzuges. Falls diese Bescheinigung noch nicht vorliegt, kann sie durch eine Ersatzerklärung gemäss Artikel 46 des Präsidialdekrets Nr. 445/2000 ersetzt werden, in der die Namen der Personen angegeben sind, die beabsichtigen, ihren Wohnsitz zu verlegen;
- eine von der letzten Wohngemeinde in der Schweiz ausgestellte Erklärung (oder Wohnsitzbescheinigung), aus der das Datum der Ankunft in der Gemeinde und der Herkunftsort hervorgehen (bei weniger als einem Jahr müssen die vorhergehenden Gemeinden konsultiert werden), das Datum der Ausreise aus der Schweiz und der Bestimmungsort in Italien
- Erklärung gegenüber der Konsularabteilung wie oben beschrieben
- Kopie des Personalausweises
- Liste der Haushaltsgegenstände, eventuell mit wirtschaftlichem Wert, die zu statistischen Zwecken angegeben werden müssen – Sie können dieses Muster verwenden
In Bezug auf das Fahrzeug müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Schweizer Fahrzeugausweis, beglaubigt von der Staatskanzlei Ihres Kantons in Übereinstimmung mit den in dieser Zusammenfassung der Einfachheit halber angegebenen Stellen;
- eine Bescheinigung der technischen Merkmale, die Sie bei Ihrem Hersteller anfordern müssen.
Nach Erledigung der Zollformalitäten kann das Fahrzeug in Italien zugelassen werden, indem Sie sich an das Ufficio della Motorizzazione Civile in Ihrer Wohnprovinz oder an eine ACI-Agentur wenden.
Für weitere Informationen finden Sie hier nützliche Kontakte:
Zollamt Como
Abteilung URP: Tel. 0039 031 4495 250/970
E-Mail: dogane.como.urp@adm.gov.it
Operative Abteilung von Ponte Chiasso
Sekretariat: Tel. 0039 031 4495 602
E-Mail: dogane.como.pontechiasso@adm.gov.it