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Der Betroffene, d. h. der Elternteil des Kindes unter 14 Jahren, kann die Ausstellung einer Begleiterklärung beantragen, wenn das minderjährige Kind, das bereits im Besitz eines italienischen Reisepasses oder Personalausweises ist, in Begleitung einer anderen erwachsenen Person als die Person, die die elterliche Sorge ausübt, reisen soll.
Die Begleiterklärung bezieht sich in der Regel auf eine einzige Reise (Hin- und/oder Rückreise) vom Wohnsitzland des Minderjährigen zu einem bestimmten Zielort und hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens sechs Monaten.
Die Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, kann bis zu zwei Begleitpersonen angeben.
Falls das Kind einer Fluggesellschaft anvertraut wird, müssen die Eltern eine Kopie des Flugtickets oder eine Erklärung der Fluggesellschaft mit den Reisedaten vorlegen.
Das ordnungsgemäss ausgefüllte und mit den erforderlichen Unterlagen versehene Formular kann von den Eltern persönlich vorgelegt oder per Post rechtzeitig vor der Abreise an die Pass- oder Ausweisstelle der Konsularabteilung geschickt werden.
In Fällen, in denen ein Elternteil ein Nicht-EU-Bürger ist (d. h. nur Schweizer Bürger), muss die Unterschrift auf dem Formular bei der Konsularischen Vertretung oder in der Schweizer Wohnsitzgemeinde beglaubigt werden.
Die erforderlichen Dokumente sind folgende:
- ordnungsgemäss ausgefülltes Formular, das hier heruntergeladen werden kann
- Kopie der Dokumente der Eltern (Reisepass oder Identitätskarte)
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung der Eltern
- Kopie des italienischen Dokuments des Minderjährigen
- Kopie des Dokuments der Begleitperson (Reisepass oder Personalausweis).
- Wenn die Begleiterklärung per Post angefordert wird, müssen Sie einen vorausgefüllten und frankierten Umschlag mit der Rücksendeadresse beilegen, die für die Rücksendung der Begleiterklärung verwendet wird.
Alle Dokumente müssen gültig sein.
Die antragstellenden Eltern und der begleitende Minderjährige müssen ordnungsgemäss und mit aktuellen Daten beim AIRE registriert sein.