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SPID für im Ausland ansässige Personen

Derzeit ist das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID) das wichtigste Online-Identifikationsinstrument für Bürger und Unternehmen in ihren Beziehungen mit der italienischen öffentlichen Verwaltung, einschliesslich der konsularischen Vertretungen im Ausland.

Bitte beachten Sie, dass für den Zugang zu konsularischen Online-Diensten (insbesondere dem Fast It-Portal)

  • ab dem 1. Januar 2026 für die Einrichtung neuer Konten zwingend der Besitz eines SPID-Ausweises oder alternativ eines CIE oder CNS erforderlich ist
  • Diejenigen, die bereits ein Zugangsprofil mit Benutzernamen und Passwort haben, können dieses nur noch bis zum 31. März 2026 nutzen.

Es wird daher empfohlen, jetzt Schritte zu unternehmen, um SPID-Zugangsdaten zu erhalten: Interessierte Parteien können sich an die Identitätsanbieter wenden, die mit der Erbringung dieser Dienstleistung beauftragt sind.

Die Konsularische Kanzlei kann KEINE SPID-Anmeldedaten bereitstellen, da sie kein Identity Provider ist.

Alle Informationen sowie Anleitungen zum Erhalt der Ausweise finden Sie:

  • auf der SPID gewidmeten Seite des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
  • auf der Seite FAQ – Häufig gestellte Fragen der Agenzia dell’Italia Digitale