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Wehrpflicht

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Das Gesetz Nr. 226 vom 23. August 2004 (G.U. Nr. 204 vom 31. August 2004) sieht – ab dem 1. Januar 2005 – die vorzeitige Aussetzung der Wehrpflicht und die Einführung des Berufsmilitärdienstes vor.

Italienische Staatsbürger, die beabsichtigen, zur Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes zurückzukehren, können nicht die Vorteile des Gesetzes 433/66 in Anspruch nehmen, das die Rückführung auf Staatskosten ausschliesslich zur Ableistung des Wehrdienstes regelt.