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Pässe

Mitarbeiter im Büro E-Mail
Telefon
Biella Andrea berna.passaporti@esteri.it +41 31 390 10 23
Saulli Alessio berna.passaporti@esteri.it +41 31 390 10 28

 

I. AN WEN RICHTET SICH DER REISEPASSDIENST?

Pässe können nur für italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Konsularbezirk ausgestellt werden, die bereits beim AIRE registriert sind und über eine aktuelle Wohnadresse verfügen. Die Konsularische Kanzlei der Italienischen Botschaft in Bern ist nur für italienische Staatsangehörige zuständig, die in den Kantonen Bern, Neuenburg und Freiburg wohnhaft und gemeldet sind.

Für den Aufenthalt und das Reisen in den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz genügt ein für das Ausland gültiger Personalausweis, der von den italienischen Konsularvertretungen im Ausland für alle beim A.I.R.E. registrierten italienischen Staatsangehörigen ausgestellt wird (siehe Personalausweise).

II. MUSS MAN BEIM AIRE REGISTRIERT SEIN, UM EINEN REISEPASS ZU ERHALTEN?

JA! ACHTUNG!! Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses davon abhängt, dass Sie bereits beim AIRE (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero – Register der im Ausland ansässigen Italiener) registriert sind und Ihren Wohnsitz korrekt aktualisiert haben. Diejenigen, die nicht im AIRE registriert sind, oder diejenigen, die ihre Adresse aktualisieren müssen, müssen zunächst ihre zivilrechtliche Registrierung über das Portal Fast It regeln. Für weitere Informationen: https://ambberna.esteri.it/chi-siamo/la-sede/la-sede-consolare/informazioni-e-servizi/

III. WIE BEANTRAGE ICH EINEN REISEPASS?

Um einen Reisepass zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf unserer offiziellen Website über den Dienst PRENOT@MI (KOSTENLOSER Dienst) vereinbaren: https://prenotami.esteri.it/

Hier finden Sie alle Informationen über PRENOT@MI und erfahren, wie Sie einen Termin online buchen können

Sobald Sie Ihr persönliches Profil erstellt haben, können Sie einen Termin anfordern, indem Sie aus den verfügbaren Daten und Uhrzeiten wählen.

Wählen Sie „Einzelbuchung“, wenn die Anzahl der benötigten Pässe 1 beträgt; wählen Sie „Mehrfachbuchung“, wenn die Anzahl der benötigten Pässe mehr als 1 beträgt.

Es können maximal 3 Termine mit einem Profil angefordert werden.

Wenn der Termin für ein anderes Familienmitglied bestimmt ist, wählen Sie „Einzelbuchung“ und geben Sie in den Anmerkungen (unten im Formular im leeren Feld) den Vornamen, den Nachnamen und das Geburtsdatum des Antragstellers an.

Wenn der Termin für mehrere Personen bestimmt ist, wählen Sie „Mehrfachbuchung“ und wählen Sie die Anzahl der gewünschten Termine aus, wobei Sie für jeden einzelnen Termin den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und die Adresse der betreffenden Personen angeben.

BITTE BEACHTEN: Wenn der Antragsteller eine Person mit Mobilitätsproblemen ist oder Schwierigkeiten hat, Räume mit Stufen zu erreichen, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Passbüro, um einen Termin zu vereinbaren: berna.passaporti@esteri.it. Das Büro wird ihr Möglichstes tun, um das Verfahren zu erleichtern.

Ad-hoc-Kanäle für geschützte Personen

IV. WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES PASSES?

Am Tag des Termins (bei der Konsularischen Kanzlei, Willadingweg 23, 3006 Bern) sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Pass oder, falls nicht vorhanden, Identitätskarte (bei Diebstahl oder Verlust ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, auf der die Nummer des verlorenen oder gestohlenen Dokuments stehen soll). Wenn Sie italienisch-schweizerischer Doppelbürger sind und keine italienische Ausweispapiere besitzen, können Sie den Ausweis Ihres Herkunftslandes vorlegen.
  2. Für diejenigen, die nur italienische Staatsbürger sind: gültige Schweizer Aufenthaltsgenehmigung. Bei Doppelbürgern: Niederlassungsausweis oder Certificat d’établissement. Alternativ kann eine Wohnsitzbescheinigung oder Attestation de domicile vorgelegt werden.

Lichtbilder sind nicht mehr erforderlich (mit Ausnahme von Minderjährigen unter 12 Jahren), da sie direkt am Schalter mit einem speziellen Gerät erfasst werden.

V. KÖNNEN MINDERJÄHRIGE EINEN REISEPASS ERHALTEN?

Ja, das müssen sie: Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle minderjährigen italienischen Reisenden ein individuelles Reisedokument besitzen.

Der Minderjährige muss bereits im AIRE eingeschrieben sein (wie Erwachsene), muss zum Zeitpunkt der Antragstellung anwesend sein und benötigt folgende Dokumente:

  1. Ein Ausweisdokument (wie unter Punkt 1 für Erwachsene)
  2. Aufenthaltsgenehmigung (wie unter Punkt 2 für Erwachsene)
  3. Die Zustimmung beider Elternteile zugunsten des Minderjährigen durch Unterzeichnung der folgenden Zustimmungserklärung
    a) Wenn der andere Elternteil italienischer Staatsbürger oder Bürger eines Landes der Europäischen Union ist, kann er das vorgeschriebene Formular unter Beifügung einer Kopie seines Ausweises vorlegen, ohne dass er unbedingt in die Botschaft kommen muss;
    b) Ist der Elternteil hingegen Schweizer oder auf jeden Fall Nicht-EU-Bürger, kann er das oben genannte Formular ausfüllen und muss die Unterschrift beglaubigen lassen: entweder durch persönliches Erscheinen bei der konsularischen Vertretung am Tag des Termins oder durch die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Gemeindebeamten seiner schweizerischen Wohnsitzgemeinde oder durch einen Notar oder bei der örtlichen Polizeidienststelle.
  4. Fotos NUR für Minderjährige unter 12 Jahren: 1 Farbfoto neueren Datums gemäss den ICAO-Normen, weisser Hintergrund, keine Brille, unbedecktes Gesicht und keine durch Haare verdecktes Gesicht, geschlossener Mund (Grösse cm 4 x 3,5 cm), während für Kleinkinder wird empfohlen, einen professionellen Fotografen zu beauftragen.

Reist der Minderjährige in Begleitung einer anderen Person, ist diese Begleiterklärung für Minderjährige unter 14 Jahren erforderlich.

VI. WAS WIRD AM TAG DES TERMINS GETAN?

Der Konsularbeamte nimmt die angegebenen Unterlagen in Empfang, führt die Erkennung durch und nimmt das Foto, die Fingerabdrücke und die Unterschrift maschinell auf.

Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Unterschriftsleistung und der Abnahme der Fingerabdrücke befreit.

In jedem Fall müssen Minderjährige unter 12 Jahren anwesend sein und immer von einem Elternteil oder dem Träger der elterlichen Verantwortung begleitet werden.

VII. WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?

Die Kosten für den Pass belaufen sich auf etwa 113.90 CHF, wobei die tatsächlichen Kosten vom vierteljährlichen Wechselkurs abhängen. Der Pass kann mit einer Karte (Maestro, Postfinance oder Vpay) bezahlt werden. NUR bei Fehlen einer Karte kann der Betrag von 113.40 CHF bar bezahlt werden. Der Pass wird, ausser in besonderen Fällen, während desselben Termins gedruckt und zugestellt.

VIII. WIE LANGE IST EIN REISEPASS GÜLTIG?

– 10 Jahre für Erwachsene und kann bei Ablauf nicht verlängert werden;
– 5 Jahre für Minderjährige von 3 bis 18 Jahren;
– 3 Jahre für Minderjährige von 0 bis 3 Jahren.

IX. WAS IST ZU TUN, WENN ICH MEINEN REISEPASS VERLOREN ODER VERLEGT HABE?

Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts werden 2 verschiedene Situationen unterschieden:

->Situation 1: Diebstahl oder Verlust des Reisepasses für ausländische Einwohner

Der Bürger muss sich mit folgenden Unterlagen beim Passbüro der Konsularischen Kanzlei melden:

  • Anzeige des Diebstahls oder Verlusts des Reisepasses bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde;
  • gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild;
  • Aufenthaltsgenehmigung oder Nachweis des tatsächlichen Aufenthalts im Bezirk (Wohnsitzbescheinigung).

->Situation 2: Diebstahl oder Verlust des Reisepasses bei italienischen Staatsangehörigen

Verliert ein italienischer Staatsbürger seinen Pass oder wird er gestohlen (z. B. ein Tourist, der auf der Durchreise ist und sofort ausreisen muss), stellt die Konsularische Kanzlei ein so genanntes „ETD (Emergency Travel Document)“ aus, das nur für die Rückreise nach Italien oder zu einem anderen Wohnsitz im Ausland gültig ist. Um dieses Dokument zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Anzeige des Diebstahls oder Verlusts des Reisepasses bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde;
  • 2 Fotos (identisch, frontal, farbig);
  • Flug-/Bahnticket für die Rückreise nach Italien;
  • etwaige Kopien des verlorenen/gestohlenen Dokuments;
  • wenn möglich, Dokumente zum Nachweis der Identität.

ACHTUNG: Es ist ratsam, vor Antritt einer Reise die Website Viaggiare Sicuri zu konsultieren, auf der für jedes einzelne Zielland aktuelle Informationen über die für die Einreise in das Land erforderlichen Reisedokumente sowie über eventuelle Einschränkungen und/oder besondere Anforderungen abgerufen werden können.