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Pässe

Mitarbeiter im Büro E-Mail
Telefon
Biella Andrea berna.passaporti@esteri.it +41 31 390 10 23
Saulli Alessio berna.passaporti@esteri.it +41 31 390 10 28

 

Wer kann einen Reisepass beantragen:

Ein Reisepass kann bei der konsularischen Kanzlei der Italienischen Botschaft in Bern ausschliesslich von italienischen Staatsangehörigen beantragt werden, die:

  • in den Kantonen Bern, Freiburg/Fribourg oder Neuchatel wohnhaft sind;
  • ordnungsgemäss im AIRE (Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger) eingetragen sind;
  • deren aktuelle Wohnadresse im konsularischen Register korrekt erfasst ist.

AIRE-Registrierung und Adressaktualisierung

Falls Ihre Adresse nicht aktualisiert ist oder Sie nicht im AIRE eingetragen sind, müssen Sie Ihre Situation zuerst über das FAST-IT-Portal auf den neuesten Stand bringen.

Weitere Informationen:

Terminvereinbarung

Der Reisepass wird ausschliesslich nach vorheriger Terminvereinbarung ausgestellt. Termine müssen online über das Portal PRENOT@MI gebucht werden.

Alle Kalender werden wöchentlich mit neuen verfügbaren Terminen aktualisiert.

Anleitung zur Terminbuchung

Zur Unterstützung bei der Terminbuchung empfehlen wir die folgende Anleitung:

 

Arten der Terminbuchung

Einzelbuchung

Ermöglicht die Beantragung eines Dokuments für sich selbst.

Falls der Termin für eine andere Person bestimmt ist, wählen Sie bitte die Option „Terminbuchung für andere Personen“.

Mehrfachbuchung

Ermöglicht die Beantragung von zwei Dokumenten (für sich selbst und eine Begleitperson).

Für grössere Familien müssen mehrere Buchungen vorgenommen werden.

 

Personen mit eingeschränkter Mobilität:

Falls die antragstellende Person Mobilitätseinschränkungen hat oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Räumlichkeiten mit Treppen bestehen, kontaktieren Sie bitte direkt das Reisepassbüro:

Dringende Reisepässe

Bei nachgewiesener Dringlichkeit steht der zusätzliche Kalender „Reisepässe – dringende Fälle“ zur Verfügung.

Dieser Kalender ist vorrangig für Personen vorgesehen, die über keine alternativen Reisedokumente verfügen.

Bitte beachten Sie, dass über diesen Kalender ausschliesslich Einzelbuchungen möglich sind; Mehrfachbuchungen sind nicht zulässig.

Mitzubringende Unterlagen

Am Tag des Termins bei der Cancelleria Consolare
(Willadingweg 23, 3006 Bern) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass und/oder Identitätskarte;
  • für italienisch-schweizerische Doppelbürger: gültiges Schweizer Ausweisdokument;
  • bei Diebstahl oder Verlust: Polizeimeldung mit Nummer und Ablaufdatum des verlorenen Dokuments;
  • Schweizerische Aufenthaltsbewilligung.

Aufenthaltsbewilligung in Erneuerung

Falls die Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist oder erneuert wird, muss zusätzlich eine aktuelle Wohnsitzbestätigung vorgelegt werden.

Foto

Antragstellende ab 12 Jahren

Es ist kein Foto erforderlich, da dieses direkt am Schalter aufgenommen wird.

Minderjährige unter 12 Jahren

Folgendes ist mitzubringen:

  • ein aktuelles Foto ohne Brille und ohne Accessoires.

Für Neugeborene wird empfohlen, sich an einen professionellen Fotografen zu wenden.

 

Verfahren für Minderjährige unter 18 Jahren:

Für die Ausstellung eines Reisepasses an Minderjährige gilt:

  • der/die Minderjährige muss persönlich anwesend sein;
  • der/die Minderjährige muss von mindestens einem Elternteil bzw. Vormund mit gültigem Ausweis begleitet werden;
  • die schriftliche Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich.

Zustimmung der Eltern

Die Zustimmung kann erfolgen:

  • direkt am Schalter;
  • oder mittels unterzeichneter Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils.

 

Formular:

Zustimmungserklaerung

Ist der abwesende Elternteil schweizerischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes, muss die Unterschrift durch die Wohnsitzgemeinde oder einen Notar beglaubigt werden.

Kosten

Die Kosten für den Reisepass betragen ca. CHF 115.00.

(Der Betrag kann je nach Wechselkurs CHF/EUR variieren).

Akzeptierte Zahlungsmittel

  • Debitkarte
  • TWINT

Aushändigung

Sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe bestehen und die Unterlagen vollständig sind, wird der Reisepass in der Regel direkt während des Termins ausgestellt.

Wichtige Hinweise

  • Jede Person, die die Botschaft betritt – einschliesslich Begleitpersonen und Eltern – muss ein gültiges Ausweisdokument mitführen.
  • Bitte erscheinen Sie höchstens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

Kommunikation mit der konsularischen Kanzlei

Es wird empfohlen, die konsularische Kanzlei vorzugsweise per E-Mail zu kontaktieren, um klare und nachvollziehbare Antworten, sowie einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten.

E-Mails werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Vor dem Schreiben bitten wir Sie höflichst, zu prüfen, ob die gewünschten Informationen bereits auf der Website der Botschaft veröffentlicht sind.

Bitte kontaktieren Sie ausschliesslich das zuständige Büro und senden Sie dieselbe Anfrage nicht an mehrere Büros.

Aus Gründen des Datenschutzes können telefonisch keine persönlichen Informationen erteilt werden, da eine telefonische Identifikation nicht möglich ist.

 

ACHTUNG: Es ist ratsam, vor Antritt einer Reise die Website Viaggiare Sicuri zu konsultieren, auf der für jedes einzelne Zielland aktuelle Informationen über die für die Einreise in das Land erforderlichen Reisedokumente sowie über eventuelle Einschränkungen und/oder besondere Anforderungen abgerufen werden können.