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Elektronischer Personalausweis

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Useini Affan berna.identita@esteri.it +41 31 390 10 12

 

Wer kann die CIE beantragen:

Die CIE kann bei der Konsularkanzlei der Italienischen Botschaft in Bern ausschliesslich von italienischen Staatsangehörigen beantragt werden, die:

  • in den Kantonen Bern, Freiburg/Fribourg und Neuchatel wohnhaft sind;
  • ordnungsgemäss im AIRE (Verzeichnis der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger) eingetragen sind;
  • deren aktuelle Wohnadresse im konsularischen Register korrekt erfasst ist.

AIRE-Registrierung und Adressaktualisierung

Falls Ihre Adresse nicht aktualisiert ist oder Sie noch nicht im AIRE eingetragen sind, müssen Sie Ihre Situation zuerst über das FAST-IT-Portal auf den neuesten Stand bringen.

Weitere Informationen:

Ab dem 1. Juni 2026 kann die CIE auch bei italienischen Gemeinden beantragt werden.

Alle Personalausweise in Papierform verlieren ab dem 03.08.2026 ihre Gültigkeit, unabhängig von ihrem Ablaufdatum.

Terminvereinbarung

Die CIE wird ausschliesslich nach vorheriger Terminvereinbarung ausgestellt. Termine müssen online über das Portal PRENOT@MI gebucht werden.

Alle Kalender werden wöchentlich mit neuen verfügbaren Terminen aktualisiert.

Anleitung zur Terminbuchung

Zur Unterstützung bei der Terminbuchung empfehlen wir die folgende Anleitung:

Arten der Terminbuchung

Einzelbuchung

Ermöglicht die Beantragung eines Dokuments für sich selbst.

Falls der Termin für eine andere Person bestimmt ist, wählen Sie bitte die Option „Terminbuchung für andere Personen“.

Mehrfachbuchung

Ermöglicht die Beantragung von zwei Dokumenten (für sich selbst und eine Begleitperson).

Für grössere Familien müssen mehrere Buchungen vorgenommen werden.

Personen mit eingeschränkter Mobilität:

Falls die antragstellende Person Mobilitätseinschränkungen hat oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Räumlichkeiten mit Treppen bestehen, kontaktieren Sie bitte direkt das CIE-Büro:

Mitzubringende Unterlagen

Am Tag des Termins bei der Cancelleria Consolare
(Willadingweg 23, 3006 Bern) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass;
  • für italienisch-schweizerische Doppelbürger: gültiges Schweizer Ausweisdokument;
  • bei Diebstahl oder Verlust: Polizeimeldung mit Nummer und Ablaufdatum des verlorenen Dokuments;
  • Schweizerische Aufenthaltsbewilligung.

Aufenthaltsbewilligung in Erneuerung

Falls die Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist oder erneuert wird, muss zusätzlich eine aktuelle Wohnsitzbestätigung vorgelegt werden.

Fotografie

Vorzulegen ist:

  • 1 aktuelles Foto; ohne Brille und ohne Accessoires.

Für Neugeborene wird empfohlen, sich an einen professionellen Fotografen zu wenden.

Verfahren für Minderjährige unter 18 Jahren:

Für die Ausstellung der CIE an Minderjährige gilt:

  • der/die Minderjährige muss persönlich anwesend sein;
  • der/die Minderjährige muss von mindestens einem Elternteil bzw. Vormund mit gültigem Ausweis begleitet werden;
  • die schriftliche Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich.

Zustimmung der Eltern

Die Zustimmung kann erfolgen:

  • direkt am Schalter;
  • oder mittels unterzeichneter Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils.

Formular:

Zustimmungserklaerung

Ist der abwesende Elternteil schweizerischer Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes, muss die Unterschrift durch die Wohnsitzgemeinde oder einen Notar beglaubigt werden.

Kosten und Bezahlung:

Die Kosten für die CIE betragen ca. CHF 25.00
(Der Betrag kann je nach Wechselkurs CHF/EUR variieren).

Akzeptierte Zahlungsmittel

  • Debitkarte
  • TWINT

Zustellung der CIE:

In der Regel wird die CIE innerhalb von ca. 15–20 Tagen nach dem Termin per Einschreiben an die Wohnadresse des Antragstellers gesendet.

Am Tag des Termins wird der vorherige Personalausweis entwertet.

Wichtige Hinweise

  • Jede Person, die die Botschaft betritt – einschliesslich Begleitpersonen und Eltern – muss ein gültiges Ausweisdokument mitführen.
  • Bitte erscheinen Sie höchstens 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

Kommunikation mit der konsularischen Kanzlei

Es wird empfohlen, die konsularische Kanzlei vorzugsweise per E-Mail zu kontaktieren, um klare und nachvollziehbare Antworten, sowie einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten.

E-Mails werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Vor dem Schreiben bitten wir Sie höflichst, zu prüfen, ob die gewünschten Informationen bereits auf der Website der Botschaft veröffentlicht sind.

Bitte kontaktieren Sie ausschliesslich das zuständige Büro und senden Sie dieselbe Anfrage nicht an mehrere Büros.

Aus Gründen des Datenschutzes können telefonisch keine persönlichen Informationen erteilt werden, da eine telefonische Identifikation nicht möglich ist.